Sie haben Fragen oder wünschen Hinweise und Vorschläge zu allen Bereichen des Bauens und Planens in unserer Samtgemeinde oder möchten selbst als Bauherrin oder Bauherr beraten werden? Dann sind Sie hier genau richtig.
Der Fachbereich IV – Liegenschaften verwaltet die unbebauten Grundstücke, die sich im Besitz der Samtgemeinde Rodenberg oder der Mitgliedsgemeinden Apelern, Hülsede, Flecken Lauenau, Messenkamp, Pohle und Stadt Rodenberg befinden.
Zurzeit können leider keine Bauplätze angeboten werden.
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Samtgemeinde Rodenberg
-Fachbereich IV / Liegenschaften-
Amtsstr. 5
31552 Rodenberg
Zimmer 213 (2. OG)
Tel. 05723 / 705-23
Mail: Liegenschaften@rodenberg.de
Auf dieser Seite werden die Bauleitplanverfahren der Samtgemeinde Rodenberg sowie der Mitgliedsgemeinden dargestellt.
Darunter sind die Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen und des Flächennutzungsplanes zu verstehen.
Weiterhin werden hier auch die Verfahren zur Aufstellung oder Änderung weiterer Satzungen, die nach dem Baugesetzbuch (BauGB) erlassen werden, veröffentlicht.
Sie werden zu den aktuellen „Bauleitplanverfahren“ weitergeleitet
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Samtgemeinde Rodenberg
-Fachbereich I / Bauverwaltung-
Amtsstr. 5
31552 Rodenberg
Zimmer 207 (2. OG)
Tel. 05723 / 705 – 11
E-mail: Bauverwaltung@rodenberg.de
Vergabeverfahren bei der Samtgemeinde Rodenberg
geplante Bauvorhaben / Auftragserteilungen VOB / Auftragserteilungen UVgO
Die Samtgemeinde Rodenberg ist als öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, nach „Beschränkten Ausschreibungen“ oder „freihändigen Vergaben“ die erteilten Aufträge ab einen bestimmten Auftragsvolumen zu veröffentlichen bzw. im Vorfeld bekanntzugeben.
Grundlagen dazu bilden unter anderem:
Folgende vereinfachte, schematische Darstellung soll helfen, die doch recht komplexen Vorgaben zu den Bekanntmachungen und anschließenden Beauftragungen
für Laien verständlicher darzustellen:
1. Phase:
Bekanntmachungen geplanter Bauvorhaben, d.h. bevor diese ausgeschieben werden
(Ex-Ante-Veröffentlichung)
2. Phase:
Veröffentlichung der Ausschreibung
3. Phase:
Auftragserteilungen der geplanten Bauvorhaben sowie von Dienst- & Lieferleistungen (Ex-post-Transparenz)
geplante Bauvorhaben
Es gibt Situationen, da braucht man ganz schnell Hilfe. Sei es der Name eines Arztes, eines Veterinärs, dessen Adresse oder auch nur eine Telefonnummer.
Innerhalb der Samtgemeinde Rodenberg haben die Gemeinden Apelern und Pohle, der Flecken Lauenau sowie die Stadt Rodenberg Gewerbegebiete ausgewiesen.
Die Gemeinde Apelern und der Flecken Lauenau haben ein Gewerbegebiet direkt an der Bundesautobahn (BAB A2 / E 30 – Abfahrt Lauenau) mit der Bezeichnung „Logistikpark“ ausgewiesen. Ferner hat die Gemeinde Lauenau im Ortskern ein Gewerbegebiet unter der Bezeichnung „Gewerbepark“ etabliert.
Die Gemeinde Pohle hat in unmittelbarer Nähe der Bundesstraße
(B 442 – ca. 1,4 Km bis zur BAB 2 – Abfahrt Lauenau) ein Gewerbegebiet mit der Bezeichnung „Pohler Masch“ ausgewiesen.
Ebenfalls direkt an der Bundesstrasse (B 442) existiert das älteste aller in der Samtgemeinde befindlichen Gewerbergebiete der Stadt Rodenberg mit der Bezeichnung „Im Seefeld / Am Ackersbach“. Dieses ist über die Bundesstraße B 442 (ca. 5 Km zur BAB 2 – Abfahrt Lauenau) bzw. (ca. 5,2 Km bis zur BAB 2 – Abfahrt Bad Nenndorf) über die Bundesstraßen (B 442/ B 65) zu erreichen.
Alle Gewerbegebiete zusammen haben eine Größe von rd. 1.165.000 m².
Zurzeit können leider keine Gewerbeflächen angeboten werden.
Samtgemeinde Rodenberg
-FB IV / Liegenschaften-
Amtsstr. 5
31552 Rodenberg
Zimmer 213 (2. OG)
Tel. 05723 / 705-23
Fax 05723 / 705-50
Mail: Liegenschaften@rodenberg.de
Haus & Grund Rodenberg e.V. bietet einmal im Monat eine kostenlose Rechtsberatung im Erdgeschoß (Zimmer 1) – nach vorheriger Terminvereinbarung – an.
Terminvereinbarung Tel: 05723/ 5157
Hotline Tel: 0171/ 222 16 02
Interessenbekundungsverfahren für den Neubau und Betrieb einer Kindertagesstätte sowie die Übernahme der Trägerschaft für diese Kindertagesstätte in der Samtgemeinde Rodenberg
Die Samtgemeinde Rodenberg ist eine für junge Familien attraktive Kommune im Landkreis Schaumburg mit ca. 15.800 Einwohnerinnen und Einwohnern. Mitgliedsgemeinden sind die Stadt Rodenberg, der Flecken Lauenau, die Gemeinde Messenkamp, die Gemeinde Hülsede, die Gemeinde Pohle und die Gemeinde Apelern.
Um den Bedarf nach Kinderbetreuungsplätzen zu decken, ist ein weiterer Ausbau der Kindergartenbetreuungsplätze geplant. Es soll eine Kindertagesstätte (KiTa) mit zwei Gruppen im Elementarbereich und einer Hortgruppe entstehen. Für die Errichtung der KiTa wird ein Investor gesucht, der nach Fertigstellung des Gebäudes auch die Trägerschaft der KiTa übernehmen wird.
Mögliche Standorte sind:
Der Flecken Lauenau, OT. Feggendorf, Deisterstraße 36, Größe des Grundstücks 1.613 qm
Die Gemeinde Apelern, Grundstück Auf der Mede, Größe des Grundstücks ca. 2000 qm
Die Gemeinde Messenkamp, Grundstück „Am Alten Bahnhof“, Größe des Grundstücks ca. 2400 qm
Die Stadt Rodenberg, Grundstück Hans-Sachs-Str. 12 a, Größe des Grundstücks ca. 4000 qm
Die Gemeinde Hülsede, Grundstück Schulstraße 5 a, Größe des Grundstücks ca. 2000 qm
Die Interessenbekundung kann für einen, für mehrere oder für alle Standorte abgegeben werden.
Träger der freien Jugendhilfe können ihr Interesse an dem Neubau und der Übernahme der Trägerschaft für die KiTa gegenüber der Samtgemeinde Rodenberg erklären.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um kein Vergabeverfahren nach VOL oder VOF handelt.
Das gesamte Investitionsvorhaben (Planung, Erschließung, Bau, Ausstattung und Außengestaltung) erfolgt in Eigenregie und auf Kosten des späteren Betreibers. Die Bauunterhaltung und die Unterhaltung der Außenanlagen erfolgen durch den Träger, unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen und Unfallverhütungsvorschriften.
Die Bestimmungen der Verordnung über Mindestanforderungen an Kindertagesstätten (1. DVO-KiTaG) sind bei der Planung zu berücksichtigen. Dem umzusetzenden Planungsentwurf muss der Rat der Samtgemeinde Rodenberg zustimmen.
Die Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII soll am 01.01.2023 vorliegen.
Die Betreuungszeiten orientieren sich an der Nachfrage. Angestrebt wird zunächst der Betrieb von zwei Ganztagsgruppen und einer Hortgruppe. Die möglichen Betreuungszeiten und Gebühren ergeben sich aus den Vorgaben der Samtgemeinde Rodenberg und müssen der aktuellen Satzung über die Gebühren und die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Samtgemeinde Rodenberg entsprechen.
Der Träger besitzt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.
Die Betriebsführung erfolgt auf der Grundlage des Niedersächsischen Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) und dem pädagogischen Konzept.
Der Träger beschäftigt das benötigte Personal und wendet den für ihn gültigen Tarifvertrag an.
Die Platzvergabe sowie die Beschaffung und Abrechnung der Verpflegung obliegen dem Träger und sollen mit dem Elternportal „Little Bird“ unterstützt werden. Die Elternbeiträge ergeben sich aus der Gebührenstaffel der Samtgemeinde Rodenberg.
Die Samtgemeinde Rodenberg und der Investor und Träger der KiTa schließen einen Betriebsführungsvertrag über eine Mindestlaufzeit von 25 Jahren. Der Investor und Träger liefert hierfür einen Vertragsentwurf.
Entsprechend der Ziffern 1 bis 3 enthält eine vollständige Interessenbekundung folgende Unterlagen:
Die Interessenbekundung ist schriftlich bis zum 30.10.2020 in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Interessenbekundung KiTa“ einzureichen bei der
Samtgemeinde Rodenberg
Fachbereich Innere Verwaltung
Amtsstraße 5
31552 Rodenberg.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages handelt und sich aus dem bekundeten Interesse und dessen Entgegennahme keine Verpflichtungen für die Samtgemeinde Rodenberg ergeben und eine Erstattung von Kosten, die den Teilnehmern des Verfahrens durch die Bearbeitung der Interessenbekundung entstehen, nicht erfolgt.
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Samtgemeinde Rodenberg
Fachbereich I / Innere Verwaltung
Amtsstr. 5
31552 Rodenberg
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Tel. 05723 / 705-15
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Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über das Mietpreisniveau in der Samtgemeinde Rodenberg im Landkreis Schaumburg. Grundlage der Übersicht bilden die Mietpreise, die im Rahmen der Erfassung für die Kaufpreissammlung und der Erstellung von Verkehrswertgutachten erfasst worden sind.
Objektspezifische Qualitätsmerkmale wie Ausstattung, Lage, Alter und genaue Wohnfläche sind in der folgenden Übersicht nur standardisiert berücksichtigt worden. Die in der Übersicht dargestellten Werte sind Mittelwerte bezogen auf den m² – Preis der Wohnfläche. Weiterhin ist die Übersicht nur in Verbindung mit folgenden Hinweisen zu verwenden:
Die Mietübersichten enthalten als „Mietwerte“ monatliche Mittelwerte bezogen auf einen Quadratmeter Wohnfläche für die Gesamtmiete. Die Miete enthält keine Nebenkosten für Heizung und Warmwasser und keine Betriebskosten, ist also die Nettokaltmiete. Kosten für Garagen bzw. Einstellplätze sind ebenfalls nicht Bestandteil der Miete. Die Standardabweichung der angegebenen durchschnittlichen Mietwerte beträgt bis zu +/- 0,30 €/m².
Die Angaben in der Mietübersicht beziehen sich auf den 31.12.2019. Sie stellen nur eine Orientierungshilfe dar, die den Marktteilnehmern (Vertragspartnern) auf dem Wohnungsmarkt die Möglichkeit bieten soll, im Rahmen ortsüblicher Entgelte und unter Berücksichtigung der spezifischen Größe, Ausstattung und Lage, die Mietpreisbildung zu erleichtern.
Zur erfassten Wohnfläche gehören nicht die Flächen von Keller, Waschküche, Dachböden, Trockenräumen und Abstellräumen außerhalb der Wohnung, da diese im Quadratmetermietpreis enthalten sind.
Für die Einstufung der Wohnungen in die angegebenen Bauepochen ist der Ausstattungsstandard zu berücksichtigen. Maßgebend sind hier insbesondere das technische Merkmal „Wärmeschutz“ (gemäß der Verordnung von 1995 und folgende), Fenster sowie die Modernisierung von sanitären Anlagen.
Spezielle Ausstattungsmerkmale einzelner Wohnungen, die über dem angegebenen Standard liegen (zusätzliche sanitäre Ausstattung, Kamin / Kachelofen, Einbauküche, Fahrstuhl, Möglichkeiten der Tiefgaragennutzung usw.) führen zu Zuschlägen in Bezug auf die angegebenen Mittelwerte, während unter dem Standard liegende Ausstattungsmerkmale (z.B. Ofenheizung, schlechterer Wohnungszuschnitt, Lagemängel usw.) zu Abschlägen führen können. Differenzierte Aussagen über Zu- und Abschläge können – aufgrund der hier ausgewerteten Mieten – nicht getroffen werden.
In der statistischen Auswertung der erfassten Mieten der Kaufpreissammlung sind sowohl Wohnflächen geringfügig kleiner als 40 m² als auch Wohnflächen geringfügig größer als 100 m² (in jedoch zahlenmäßig unbedeutender Anzahl) berücksichtigt worden. Mieten sind zusammengefasst nachgewiesen, wenn eine Klassifizierung nach Gemeindeteilen, Wohnfläche und/oder Bauepoche aufgrund der zurzeit vorliegenden Analyse nicht möglich war.
Die für das Berichtsjahr erstellte Mietübersicht beinhaltet nicht ausschließlich die Auswertung von in 2019 abgeschlossenen Neuverträgen, sondern auch von weiterhin bestehenden Verträgen aus früheren Jahren. Es wurden jedoch keine Mieten berücksichtigt, deren Mietabschlüsse länger als 4 Jahre zurückliegen und die nicht durch Mieterhöhungen innerhalb der letzten 4 Jahre angepasst worden sind.
Im Landkreis Schaumburg steht einer überwiegend in den Städten hohen Nachfrage nach Mietwohnungen ein knappes Angebot von Mietobjekten entgegen. Dieses führt überwiegend in guten Lagen zu Mietpreissteigerungen. Allerdings sind Vermieter und Vermieterinnen häufig bestrebt langfristige Mietverträge abzuschließen und nehmen dafür auch geringere Mieteinnahmen in Kauf. So ist es nicht ungewöhnlich, dass in den Verträgen auch Mietpreise vereinbart werden, die unterhalb des in der Mietübersicht dargestellten Mietpreisniveaus liegen.
Die in den letzten Jahren steigenden Energiepreise haben einen überproportionalen Anstieg der Nebenkosten zur Folge. Die Nebenkosten sind dann bei neueren, energieeffizienteren Wohnungen geringer als in Altbauten mit höherem Energiebedarf. Das macht neuere Wohnungen und vor allem Neubauobjekte für Mieter und Mieterinnen, die letztlich die zu zahlende Bruttomiete interessiert, sehr attraktiv.
Bei Erstvermietungen in Neubauprojekten liegen die Nettokaltmieten noch einmal deutlich über dem durchschnittlichen Mietpreisniveau des Wohnungsstandards aus dem Baujahr „ab 2010“.
In der nachfolgenden Tabelle sind die monatlichen Mietwerte als Nettokaltmiete in Euro pro m² angegeben, wobei eine dem Wohnungsstandard der jeweiligen Bauepoche durchschnittliche Ausstattung als Standard zugrunde gelegt ist.
Übersicht über Wohnraummieten der Samtgemeinde Rodenberg im Landkreis Schaumburg
(Nettokaltmiete in €/m² Wohnfläche)
Samtgemeinde Rodenberg
Gemeindeteil | Wohnungsstandard aus Baujahr | |||||||||
bis 1948 | 1949-1970 | 1971-1994 | 1995-2009 | ab 2010 | ||||||
Wohnfläche (qm) | ||||||||||
40-100 | 40-100 | 40-64 | 65-100 | 40-100 | 40-100 | |||||
Ortsteil Rodenberg der Samtgemeinde Rodenberg | 3,80 | 4,40 | 5,20 | 5,90 | * | |||||
Ortsteil Lauenau der Samtgemeinde Rodenberg | 3,60 | 4,40 | 4,70 | 5,50 | * | |||||
Übrige Ortsteile | 3,10 | 4,30 | 4,50 | 5,10 | * |
*) Für eine Auswertung liegen hier nicht genügend Daten vor.
Die übrigen Ortsteile sind:
Algesdorf, Hülsede, Meinsen, Schmarrie, Apelern, Groß Hegesdorf, Kleinhegesdorf, Lyhren, Reinsdorf, Soldorf, Feggendorf, Altenhagen II, Messenkamp, Pohle
Ausbildung
In diesem Jahr können insgesamt drei Ausbildungsplätze in unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen angeboten werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Stellenbeschreibungen.
Sie werden zu den Stellenausschreibungen weitergeleitet
Saisonbeschäftigungen
Wir können Ihnen mehrere Stellen im Bereich der Grünpflege anbieten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der folgenden Stellenbeschreibung.
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Samtgemeinde Rodenberg
Fachbereich I / Personalabteilung
Amtsstr. 5
31552 Rodenberg
Zimmer 101 (1. OG)
Tel 05723 / 705 – 15
Email Personal@rodenberg.de
Der Fachbereich IV – Liegenschaften
verpachtet
Gewerbeobjekte,
Grundbesitz (Ackerland, Wiesen, Kleingärten),
kommunale Restaurants,
vermietet
kommunale Wohnungen
die sich im Besitz der Samtgemeinde Rodenberg oder der Mitgliedsgemeinden Apelern, Hülsede, Flecken Lauenau, Messenkamp, Pohle und Stadt Rodenberg befinden.
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Samtgemeinde Rodenberg
-FB IV / Liegenschaften-
Amtsstr. 5
31552 Rodenberg
Zimmer 213 (2. OG)
Tel. 05723 / 705 – 23
Mail: Liegenschaften@rodenberg.de
Stand: 05.2020
Pohle, Ortsdurchfahrt
Die Sanierung der Ortsdurchfahrt Pohle ist in ein Sonderprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen worden.Mit den Sanierungsarbeiten soll 2021 begonnen werden.
– – –
Stand: 08.2020
Rodenberg, Grover Straße
Derzeit wird die „Grover Straße“ ab Höhe Einmündung der Straße „Bassenbrink“ bis Höhe der Straße „Masch“ saniert. Aus Arbeitsschutzgründen musste eine Vollsperrung angeordnet werden, da sonst vorgegebene Sicherheitsabstände nicht hätten eingehalten werden können. Eine innerörtliche Umleitung ist ausgeschildert worden.
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Samtgemeinde Rodenberg
-Fachbereiche I+III / Bauen – Verkehr-
Amtsstr. 5 31552 Rodenberg
Zimmer 2 (EG)
Tel. 05723 / 705-31
E-Mail: Ordnungsamt@rodenberg.de
Zimmer 213 (2. OG)
Tel. 05723 / 705-77
E-Mail: Bauamt@rodenberg.de
Wirtschaftsschauen
Die Samtgemeinde Rodenberg führt aktuell alle drei Jahre eine Wirtschaftsschau durch. Mitveranstalter sind die beiden Gewerbevereine des Flecken Lauenau und der Stadt Rodenberg.
Aus diesem Grund wechselt auch jedesmal der Veranstaltungsort zwischen Lauenau und Rodenberg.
In 2018 war der Flecken Lauenau Gastgeber.
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Samtgemeinde Rodenberg
-Fachbereich IV / Liegenschaftsabteilungabteilung-
Amtsstr. 5
31552 Rodenberg
Zimmer 201 (2. OG)
Tel. 05723 / 705-14
Mail: Liegenschaften@rodenberg.de
Regionalschauen
Die Schaumburger Regionalschau fällt in 2020 aus.
Auch der neue Termin (23. – 25. April 2021) ist abgesagt worden. Die Fläche wird für die Einrichtung eines Impfzentrums benötigt.
Samtgemeinde Rodenberg
Amtsstraße 5
31552 Rodenberg
Postfach 1140
31548 Rodenberg
Zentrale:
05723 / 705-0
Email:
info@rodenberg.de