Sie haben Fragen oder wünschen Hinweise und Vorschläge zu allen Bereichen des Bauens und Planens in unserer Samtgemeinde oder möchten selbst als Bauherrin oder Bauherr beraten werden? Dann sind Sie hier genau richtig.
Der Fachbereich IV – Liegenschaften verwaltet die unbebauten Grundstücke, die sich im Besitz der Samtgemeinde Rodenberg oder der Mitgliedsgemeinden Apelern, Hülsede, Flecken Lauenau, Messenkamp, Pohle und Stadt Rodenberg befinden.
Zurzeit können leider keine Bauplätze angeboten werden.
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Samtgemeinde Rodenberg
-Fachbereich IV / Liegenschaften-
Amtsstr. 5
31552 Rodenberg
Zimmer 213 (2. OG)
Tel. 05723 / 705-23
Mail: Liegenschaften@rodenberg.de
Auf dieser Seite werden die Bauleitplanverfahren der Samtgemeinde Rodenberg sowie der Mitgliedsgemeinden dargestellt.
Darunter sind die Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen und des Flächennutzungsplanes zu verstehen.
Weiterhin werden hier auch die Verfahren zur Aufstellung oder Änderung weiterer Satzungen, die nach dem Baugesetzbuch (BauGB) erlassen werden, veröffentlicht.
Sie werden zu den aktuellen “Bauleitplanverfahren” weitergeleitet
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Samtgemeinde Rodenberg
-Fachbereich I / Bauverwaltung-
Amtsstr. 5
31552 Rodenberg
Zimmer 207 (2. OG)
Tel. 05723 / 705 – 11
E-mail: Bauverwaltung@rodenberg.de
Vergabeverfahren bei der Samtgemeinde Rodenberg
geplante Bauvorhaben / Auftragserteilungen VOB / Auftragserteilungen UVgO
Die Samtgemeinde Rodenberg ist als öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, nach „Beschränkten Ausschreibungen“ oder „freihändigen Vergaben“ die erteilten Aufträge ab einem bestimmten Auftragsvolumen zu veröffentlichen bzw. im Vorfeld bekanntzugeben.
Grundlagen dazu bilden unter anderem:
Folgende vereinfachte, schematische Darstellung soll helfen, die doch recht komplexen Vorgaben zu den Bekanntmachungen und anschließenden Beauftragungen
für Laien verständlicher darzustellen:
1. Phase:
Bekanntmachungen geplanter Bauvorhaben, d.h. bevor diese ausgeschieben werden
(Ex-Ante-Veröffentlichung)
2. Phase:
Veröffentlichung der Ausschreibung
3. Phase:
Auftragserteilungen der geplanten Bauvorhaben sowie von Dienst- & Lieferleistungen (Ex-post-Transparenz)
geplante Bauvorhaben
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Samtgemeinde Rodenberg
-Fachbereich I / Bauverwaltung-
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31552 Rodenberg
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Informationen zum Klimaschutz im Landkreis Schaumburg
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Solarportal des Landkreises Schaumburg
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Förderdatenbank des Bundes
Sie werden zur Website des “Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz” weitergeleitet
KfW-Förderung für private Haushalte
Sie werden zur Website der “KfW” weitergeleitet
Innerhalb der Samtgemeinde Rodenberg haben die Gemeinden Apelern und Pohle, der Flecken Lauenau sowie die Stadt Rodenberg Gewerbegebiete ausgewiesen.
Die Gemeinde Apelern und der Flecken Lauenau haben ein Gewerbegebiet direkt an der Bundesautobahn (BAB A2 / E 30 – Abfahrt Lauenau) mit der Bezeichnung „Logistikpark“ ausgewiesen. Ferner hat die Gemeinde Lauenau im Ortskern ein Gewerbegebiet unter der Bezeichnung „Gewerbepark“ etabliert.
Die Gemeinde Pohle hat in unmittelbarer Nähe der Bundesstraße
(B 442 – ca. 1,4 Km bis zur BAB 2 – Abfahrt Lauenau) ein Gewerbegebiet mit der Bezeichnung „Pohler Masch“ ausgewiesen.
Ebenfalls direkt an der Bundesstrasse (B 442) existiert das älteste aller in der Samtgemeinde befindlichen Gewerbergebiete der Stadt Rodenberg mit der Bezeichnung „Im Seefeld / Am Ackersbach“. Dieses ist über die Bundesstraße B 442 (ca. 5 Km zur BAB 2 – Abfahrt Lauenau) bzw. (ca. 5,2 Km bis zur BAB 2 – Abfahrt Bad Nenndorf) über die Bundesstraßen (B 442/ B 65) zu erreichen.
Alle Gewerbegebiete zusammen haben eine Größe von rd. 1.165.000 m².
Zurzeit können leider keine Gewerbeflächen angeboten werden.
Samtgemeinde Rodenberg
-FB IV / Liegenschaften-
Amtsstr. 5
31552 Rodenberg
Zimmer 213 (2. OG)
Tel. 05723 / 705-23
Fax 05723 / 705-50
Mail: Liegenschaften@rodenberg.de
Haus & Grund Rodenberg e.V. bietet einmal im Monat eine kostenlose Rechtsberatung im Erdgeschoß (Zimmer 1) – nach vorheriger Terminvereinbarung – an.
Terminvereinbarung Tel: 05723/ 5157
Hotline Tel: 0171/ 222 16 02
Hier werde Sie zum “Lärmaktionsplan” der Samtgemeinde Rodenberg vom 31.03.2022 weitergeleitet.
Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über das Mietpreisniveau in der Samtgemeinde Rodenberg im Landkreis Schaumburg. Grundlage der Übersicht bilden die Mietpreise, die im Rahmen der Erfassung für die Kaufpreissammlung und der Erstellung von Verkehrswertgutachten erfasst worden sind.
Objektspezifische Qualitätsmerkmale wie Ausstattung, Lage, Alter und genaue Wohnfläche sind in der folgenden Übersicht nur standardisiert berücksichtigt worden. Die in der Übersicht dargestellten Werte sind Mittelwerte bezogen auf den m² – Preis der Wohnfläche. Weiterhin ist die Übersicht nur in Verbindung mit folgenden Hinweisen zu verwenden:
Die Mietübersichten enthalten als “Mietwerte” monatliche Mittelwerte bezogen auf einen Quadratmeter Wohnfläche für die Gesamtmiete. Die Miete enthält keine Nebenkosten für Heizung und Warmwasser und keine Betriebskosten, ist also die Nettokaltmiete. Kosten für Garagen bzw. Einstellplätze sind ebenfalls nicht Bestandteil der Miete. Die Standardabweichung der angegebenen durchschnittlichen Mietwerte beträgt bis zu +/- 0,50 €/m².
Die Angaben in der Mietübersicht beziehen sich auf den 31.12.2020. Sie stellen nur eine Orientierungshilfe dar, die den Marktteilnehmern (Vertragspartnern) auf dem Wohnungsmarkt die Möglichkeit bieten soll, im Rahmen ortsüblicher Entgelte und unter Berücksichtigung der spezifischen Größe, Ausstattung und Lage, die Mietpreisbildung zu erleichtern.
Zur erfassten Wohnfläche gehören nicht die Flächen von Keller, Waschküche, Dachböden, Trockenräumen und Abstellräumen außerhalb der Wohnung, da diese im Quadratmetermietpreis enthalten sind.
Für die Einstufung der Wohnungen in die angegebenen Bauepochen ist der Ausstattungsstandard zu berücksichtigen. Maßgebend sind hier insbesondere das technische Merkmal “Wärmeschutz” (gemäß der Verordnung von 1995 und folgende), Fenster sowie die Modernisierung von sanitären Anlagen.
Spezielle Ausstattungsmerkmale einzelner Wohnungen, die über dem angegebenen Standard liegen (zusätzliche sanitäre Ausstattung, Kamin / Kachelofen, Einbauküche, Fahrstuhl, Möglichkeiten der Tiefgaragennutzung usw.) führen zu Zuschlägen in Bezug auf die angegebenen Mittelwerte, während unter dem Standard liegende Ausstattungsmerkmale (z.B. Ofenheizung, schlechterer Wohnungszuschnitt, Lagemängel usw.) zu Abschlägen führen können. Differenzierte Aussagen über Zu- und Abschläge können – aufgrund der hier ausgewerteten Mieten – nicht getroffen werden.
In der statistischen Auswertung der erfassten Mieten der Kaufpreissammlung sind sowohl Wohnflächen geringfügig kleiner als 40 m² als auch Wohnflächen geringfügig größer als 100 m² (in jedoch zahlenmäßig unbedeutender Anzahl) berücksichtigt worden. Mieten sind zusammengefasst nachgewiesen, wenn eine Klassifizierung nach Gemeindeteilen, Wohnfläche und/oder Bauepoche aufgrund der zurzeit vorliegenden Analyse nicht möglich war.
Die für das Berichtsjahr erstellte Mietübersicht beinhaltet nicht ausschließlich die Auswertung von in 2020 abgeschlossenen Neuverträgen, sondern auch von weiterhin bestehenden Verträgen aus früheren Jahren. Es wurden jedoch keine Mieten berücksichtigt, deren Mietabschlüsse länger als 4 Jahre zurückliegen und die nicht durch Mieterhöhungen innerhalb der letzten 4 Jahre angepasst worden sind.
Im Landkreis Schaumburg steht einer überwiegend in den Städten hohen Nachfrage nach Mietwohnungen ein knappes Angebot von Mietobjekten entgegen. Dieses führt überwiegend in guten Lagen zu Mietpreissteigerungen. Allerdings sind Vermieter und Vermieterinnen häufig bestrebt langfristige Mietverträge abzuschließen und nehmen dafür auch geringere Mieteinnahmen in Kauf. So ist es nicht ungewöhnlich, dass in den Verträgen auch Mietpreise vereinbart werden, die unterhalb des in der Mietübersicht dargestellten Mietpreisniveaus liegen.
Die in den letzten Jahren steigenden Energiepreise haben einen überproportionalen Anstieg der Nebenkosten zur Folge. Die Nebenkosten sind dann bei neueren, energieeffizienteren Wohnungen geringer als in Altbauten mit höherem Energiebedarf. Das macht neuere Wohnungen und vor allem Neubauobjekte für Mieter und Mieterinnen, die letztlich die zu zahlende Bruttomiete interessiert, sehr attraktiv.
Bei Erstvermietungen in Neubauprojekten liegen die Nettokaltmieten noch einmal deutlich über dem durchschnittlichen Mietpreisniveau des Wohnungsstandards aus dem Baujahr “ab 2010”.
In der nachfolgenden Tabelle sind die monatlichen Mietwerte als Nettokaltmiete in Euro pro m² angegeben, wobei eine dem Wohnungsstandard der jeweiligen Bauepoche durchschnittliche Ausstattung als Standard zugrunde gelegt ist.
Übersicht über Wohnraummieten der Samtgemeinde Rodenberg im Landkreis Schaumburg
(Nettokaltmiete in €/m² Wohnfläche)
Samtgemeinde Rodenberg
Gemeindeteil | Wohnungsstandard aus Baujahr | |||||||||
bis 1948 | 1949-1970 | 1971-1994 | 1995-2009 | ab 2010 | ||||||
Wohnfläche (qm) | ||||||||||
40-100 | 40-100 | 40-100 | 40-100 | 40-100 | ||||||
Ortsteil Rodenberg der Samtgemeinde Rodenberg | 3,90 | 4,50 | 5,20 | 6,10 | * | |||||
Ortsteil Lauenau der Samtgemeinde Rodenberg | 3,60 | 4,40 | 4,70 | 5,70 | * | |||||
Übrige Ortsteile | 3,20 | 4,30 | 4,50 | 5,50 | * |
*) Für eine Auswertung liegen hier nicht genügend Daten vor.
Die übrigen Ortsteile sind:
Algesdorf, Hülsede, Meinsen, Schmarrie, Apelern, Groß Hegesdorf, Kleinhegesdorf, Lyhren, Reinsdorf, Soldorf, Feggendorf, Altenhagen II, Messenkamp, Pohle
Wir freuen uns, Ihnen folgende Ausbildungsplätze und Stellen anbieten zu können:
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Freibäder
Sie werden zu der Stellenausschreibung “Ausbildung zur Fachkraft für Bäderbetriebe” weitergeleitet
Rathaus
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Samtgemeinde Rodenberg Fachbereich I / Personal & Organisation
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Der Fachbereich IV – Liegenschaften
verpachtet
Gewerbeobjekte,
Grundbesitz (Ackerland, Wiesen, Kleingärten),
kommunale Restaurants,
vermietet
kommunale Wohnungen
die sich im Besitz der Samtgemeinde Rodenberg oder der Mitgliedsgemeinden Apelern, Hülsede, Flecken Lauenau, Messenkamp, Pohle und Stadt Rodenberg befinden.
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In einem dreijährigen Rhythmus hat die Samtgemeinde Rodenberg, gemeinsam mit dem Gewerbeverein Rodenberg e.V. und der Lauenauer Runde e.V. (letztmalig in 2018) Wirtschaftsschauen durchgeführt.
Corona bedingt ist dieser Rhythmus leider bis auf Weiteres unterbrochen.
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Amtsstraße 5
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Postfach 1140
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