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Umzug und Zuzug

Für Sie steht ein Umzug oder Zuzug in unsere schöne Samtgemeinde an? Viele Dinge die nicht außer Acht zu lassen sind: Adressänderung bekannt machen, An- und Abmeldung und vieles mehr. Hier finden Sie alles, was Sie dabei beachten müssen.

Schülerinnen und Schüler können ab Beginn einer schulischen Ausbildung eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten, die als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt wird. Somit unterscheidet sie sich in diesem Punkt maßgeblich von der Förderung für Studierende, die zum Teil lediglich als Darlehen gewährt wird. Über die Förderung von Studenten entscheidet immer das der Bildungseinrichtung zugeordnete Studentenwerk.

Nähere Informationen zum BAföG erteilt hier der Landkreis Schaumburg.

  • Adressänderungen mitteilen, Abonnements kündigen: Anbieter von Strom, Gas, Wasser, aber auch Telefon und Internet sollten mit ausreichend Vorlaufzeit umgemeldet werden.
  • Nachsendeauftrag stellen
  • Kindergarten/Schule über den Umzug informieren.
  • Einzugsermächtigungen/Daueraufträge ändern, etwa für die Miete der alten Wohnung.
  • Wohnungsübergabe der alten Wohnung, am besten mit Wohnungsübergabeprotokoll.
  • Umzugsschäden der eigenen Hausrat- oder Transportversicherung melden.
  • Wohnsitz anmelden (innerhalb der ersten zwei Wochen nach dem Umzug), dabei auch gleich Personalausweis und Reisepass ändern lassen
  • Privatfahrzeuge ab- und ummelden (schnellstmöglich)

 

Der Umzug ist geschafft, die ersten Kisten sind ausgepackt. Was Sie jetzt nicht vergessen sollten: die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt, damit Ihr neuer Wohnsitz auch amtlich zum neuen Zuhause wird.

Der Unterschied zwischen Anmeldung und Ummeldung des Wohnsitzes ist rein bürokratischer Natur – für den Gang zum Amt macht das gar keinen Unterschied.

  • Wohnsitz ummelden bedeutet, dass Sie innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde umziehen und Ihr altes Einwohnermeldeamt für sie zuständig bleibt.
  • Wohnsitz anmelden heißt, dass Sie an einen anderen Ort ziehen und nun den Weg zu einer anderen Meldebehörde antreten müssen.

Übrigens: Den Wohnsitz abmelden müssen Sie i. d. R. nicht. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz ändern und diesen neu anmelden, passiert das automatisch. Ausnahmen: Sie geben einen Nebenwohnsitz auf oder wandern ins Ausland aus und melden sich in Deutschland daher komplett ab.

Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird als Zuschuss zur Miete oder zur Belastung für den selbst genutzten Wohnraum, geleistet.

 

Das Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.

Informationen zum Wohngeld

Die KFZ-Zulassung erfolgt beim Landkreis Schaumburg. Nähere Informationen erhalten Sie hierzu auf der Kontaktseite der Zulassungsstelle des Landkreises Schaumburg.

Der Umzug ist geschafft, die ersten Kisten sind ausgepackt. Was Sie jetzt nicht vergessen sollten: die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt, damit Ihr neuer Wohnsitz auch amtlich zum neuen Zuhause wird.

Der Unterschied zwischen Anmeldung und Ummeldung des Wohnsitzes ist rein bürokratischer Natur – für den Gang zum Amt macht das gar keinen Unterschied.

  • Wohnsitz ummelden bedeutet, dass Sie innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde umziehen und Ihr altes Einwohnermeldeamt für sie zuständig bleibt.
  • Wohnsitz anmelden heißt, dass Sie an einen anderen Ort ziehen und nun den Weg zu einer anderen Meldebehörde antreten müssen.

Übrigens: Den Wohnsitz abmelden müssen Sie i. d. R. nicht. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz ändern und diesen neu anmelden, passiert das automatisch. Ausnahmen: Sie geben einen Nebenwohnsitz auf oder wandern ins Ausland aus und melden sich in Deutschland daher komplett ab.