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Wasser- und Abfallwirtschaft

Wasser- und Abfallwirtschaft


Sie benötigen weitere Informationen

Samtgemeinde Rodenberg

Fachbereich I / Steuern und Abgaben

Amtsstr. 5

31552 Rodenberg

Zimmer 107 (1. OG)

Tel. 05723 / 705 -21 oder -22

E-mail: Steuerverwaltung@rodenberg.de

Die Beseitigung und Klärung des im Gebiet der Samtgemeinde Rodenberg anfallenden Schmutzwassers aus privaten Haushalten und Gewerbe- und Industriebetrieben, sowie die Ableitung des auf bebauten und befestigten Flächen anfallenden Regenwassers wird durch den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Samtgemeinde Rodenberg im Auftrag der Samtgemeinde Rodenberg und ihrer Mitgliedsgemeinden durchgeführt.

Entwässert wird im Samtgemeindegebiet mit dem sogenannten Trennsystem; Schmutzwasser und Regenwasser werden dabei in getrennten Kanälen gesammelt und abgeleitet. Schmutzwasser wird über Schmutzwasserkanäle, zum Teil unterstützt durch  Großpumpwerke und  Kleinpumpwerke, dem Gruppenklärwerk zugeführt.

Das Schmutzwasser muss vor einem Eintrag in die Gewässer gereinigt werden. Die Reinigung des Schmutzwassers aus dem gesamten Samtgemeindegebiet erfolgt durch das Gruppenklärwerk zwischen Lauenau und Rodenberg.

 


 

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Samtgemeinde Rodenberg

Fachbereich III / Eigenbetriebe

Amtsstr. 5

31552 Rodenberg

Zimmer 205 (2. OG)

Tel. 05723 / 705 – 60

Zimmer 211 (2. OG)

Tel. 05723 / 705 – 75

E-mail: Eigenbetriebe@rodenberg.de

 


 

Sie benötigen Informationen zu den rechtlichen Vorgaben

Abwassersatzung der Samtgemeinde Rodenberg

Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Entwässerung der Samtgemeinde Rodenberg. (Entwässerungsabgabensatzung)

Sie werden zum Vordruck „Anmeldung Trinkwasseranschluss“ weitergeleitet

Sie benötigen weitere Informationen

Samtgemeinde Rodenberg

Fachbereich III / Eigenbetriebe

Amtsstr. 5

31552 Rodenberg

Zimmer 205 und 211 (2. OG)

Tel. 05723 / 705 – 60 und -75

E-mail: Eigenbetriebe@rodenberg.de

– – –

Sie möchten weitere Informationen

Samtgemeinde Rodenberg

Fachbereich III / Eigenbetriebe

Amtsstr. 5

31552 Rodenberg

Zimmer 205 (2. OG)

Tel. 05723 / 705 – 60

E-mail: Eigenbetriebe@rodenberg.de

Es muss nicht sein, dass Müll, welcher Art auch immer, irgendwo in der Natur illegal entsorgt wird.

Die Mitarbeiter der Entsorgungszentren sind wirklich freundlich und hilfsbereit. Man lernt sie aber nur kennen, wenn man seine Abfälle nicht wild entsorgt.

Hier erfahren Sie, wo Sie das Entsorgungszentrum Schaumburg finden und zu welchen Zeiten es geöffnet hat.

Sie werden zur Website der Abfallwirtschaft Schaumburg weitergeleitet

Hinweise zur Antragstellung

  • Antrag vor Baubeginn stellen (am besten zeitgleich mit Bauantrag oder Bauanzeige)
  • alle Unterlagen, wie auf dem Vordruck beschrieben, bitte in zweifacher Ausfertigung, einreichen
  • der Antrag ist für Schmutz- und Regenwasser zu stellen

Sie werden zum Vordruck „Entwässerungsantrag“ weitergeleitet.

Sie benötigen weitere Informationen

Samtgemeinde Rodenberg

Fachbereich III / Eigenbetriebe

Amtsstr. 5

31552 Rodenberg

Zimmer 205 und 211 (2. OG)

Tel. 05723 / 705 – 60 und -75

E-mail: Eigenbetriebe@rodenberg.de

Der Rat des Flecken Lauenau hat eine Richtlinie zur Förderung von Brauchwasser-Speichern beschlossen.

Sie werden zur Brauchwasserspeicher-Richtlinie weitergeleitet.

Sie benötigen weitere Informationen

Samtgemeinde Rodenberg

Fachbereich III / Eigenbetriebe

Amtsstr. 5

31552 Rodenberg

Zimmer 205 (2. OG)

Tel. 05723 / 705 – 60

E-mail: Eigenbetriebe@rodenberg.de

Die Wasserversorgung in der Samtgemeinde Rodenberg wirft bei vielen Menschen Fragen auf. Hier beantworten wir alle wichtigen Fragen, darunter auch die häufigsten Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die uns erreichten.

Durch wen erfolgt die Wasserversorgung im Bereich der Samtgemeinde Rodenberg?

Die Samtgemeinde Rodenberg ist aufgeteilt in 3 Versorgungsgebiete, in denen die jeweiligen Versorger, als Eigentümer der Wasserversorgungsanlagen, die Anschlussnehmer mit Trinkwasser versorgen.

Apelern, Pohle und Rodenberg durch den Wasserverband Nordschaumburg

Hülsede, Lauenau und Messenkamp durch die Wasserversorgung der Samtgemeinde Rodenberg.

Schmarrie durch den Wasserverband Eimbeckhausen.

Beliefern die Versorger ihr Versorgungsgebiet ausschließlich mit eigenem Wasser?

Nein, die Wasserversorgung für die Ortslagen wird zeitweise aus Netzen der benachbarten Versorgung übernommen.

In Hülsede und Meinsen wird das Trinkwasser durch den Wasserverband Nordschaumburg geliefert.

Zwischen welchen Versorgern existiert ein Vertrag für die Belieferung des Logistikparkes?

Der Logistikpark Lauenau erstreckt sich über drei Gemeindegrenzen und zwei Versorgungsgebiete, so dass hier im Rahmen einer Sonderlösung ein Wasserlieferungsvertrag zur Sicherstellung der Wasserversorgung mit Interessenausgleich zwischen dem wasserverband Nordschaumburg und der Wasserversorgung der Samtgemeinde Rodenberg abgeschlossen wurde.

Woher bezieht die Wasserversorgung der Samtgemeinde Rodenberg ihr Eigenwasser?

Die  drei Deisterquellen in Feggendorf, Lauenau und Altenhagen II liefern das Trinkwasser für die angerenzenden Ortslagen. Die Behälter haben ein Gesamtvolumen von rd. 1.450 cbm (Feggendorf 500 cbm, Lauenau 550 cbm, Altenhagen II 400 cbm).

Aus welchem Grund kam es zu der Versorgungslücke am 07.08.2020?

Am 07.08.2020 sind viele Faktoren zusammengetroffen, die im Kontext Quellzufluss und Abgabe an das Trinkwassernetz in Lauenau negativ beeinflusst haben.

Die heisse und trockene Witterungslage hat am 05./06.08.2020 die Wasserabgabe  bis zu 700 m³/d nur für die Ortslage Lauenau ohne Logistikpark ansteigen lassen und dadurch den Pufferspeicher belastet.

Der Hochbehälter Blumenhagen hat sich in der Nacht vom 06./07.08.2020 nicht hinreichend befüllt.

Diese Situation hat sich gleichfalls in den Versorgungsgebieten eingestellt und die Trinkwasserlieferung durch den Wasserverband Nordschaumburg konnte nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Hieraus folgte der Leerlauf des Hochbehälters in Lauenau und die Direktversorgung durch die Trinkwasserquelle Blumenhagen ohne Pufferspeicher.

Welche Maßnahmen werden ergriffen, um künftig die Wasserversorgung auch in den Sommermonaten zu gewährleisten?

Die techn. Betriebsleitung der Wasserversorgung hat im Jahr 2017 die vorhandenen Quellen durch ein hydrogeologisches Fachbüro bewerten lassen und weitere Quellmöglichkeiten sondiert.

Hier wurde 2018/2019 eine Lösung an der Quelle Blumenhagen mit einem Bedarfsbrunnen geprüft und auch bereits zeitweise erprobt.

Eine endgültige Nutzung dieser Stützungsmöglichkeit soll im Frühjahr 2021 umgesetzt werden.

Seitens des Wasserverbandes Nordschaumburg ist die Erschließung eines Trinkwasser-brunnens in Meinsen geplant, welcher gleichfalls das Trinkwasserdargebot im hiesigen Einzugsbereich erhöhen wird.

Steht der verantwortungsbewusste Umgang mit der Ressource Trinkwasser mit der Erlaubnis zur Befüllung von Pools und Schwimmteichen im Einklang?

Bei Trinkwasser handelt es sich um ein Grundnahrungsmittel und wird von der Wasserversorgung in Lebensmittelqualität bis zum Endverbraucher geliefert.

Aus dieser Betrachtung heraus stellt sich jegliche Drittnutzung sicher zumindest als fragwürdig dar.

Eine Reglementierung, wofür das Trinkwasser genutzt wird besteht nicht. Die Frage zum verantwortungsbewussten Umgang mit dieser Ressource muss hier jeder Verbraucher selber beantworten.

Wird das Freibad in Lauenau mit Trinkwasser versorgt?

Das Mineralbad Lauenau wird in der Hauptsache aus der eigenen Wasserquelle im Bereich des Bades versorgt.

Lediglich ein kleiner wird Teil mit Trinkwasser aus dem Versorgungsnetz versorgt.

Wie ist die Bewässerung von Sport- und Tennisplätzen einzuordnen?

Auch hier gilt es künftig, Ausweichmöglichkeiten zur Trinkwassernutzung zu finden.

Hier wird gemeinsam mit den Sportvereinen nach Lösungsmöglichkeiten gesucht.

Aktuell ist allerdings die Sportplatzbewässerung mit Trinkwasser in den Sommer-monaten nur dann möglich, wenn hierdurch die übrige Versorgung nicht eingeschränkt wird.

Wäre es nicht sinnvoll auf den Grundstücken den Einbau von Regenwasserzisternen zu fördern und diese bei Neubauten zur Pflicht zu machen?

Im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Trinkwasser, ist jegliche Nutzung von Oberflächen- und Brauchwassermöglichkeiten eine sehr gute Entlastung für die Verbrauchssituation. Bei längeren Trockenperioden dürften solche Zisternen jedoch ebenfalls leerlaufen.

Die Trinkwasserversorgung weist hierauf bereits seit Jahren hin und versucht hier ein Grundverständnis für Trinkwasser als Grundnahrungsmittel einzuwerben.

Der Wasserverband Nordschaumburg soll die Versorgung des Industriegebietes bei Edeka wegen Überschreitung der vereinbarten Mengen an die Samtgemeinde abgegeben haben. Welchen Anteil hat die notwendig gewordene Versorgung des Industriegebietes an dem Wassernotstand und sind seitens der Großbetriebe wie Edeka und in Zukunft XOX Wassersparmaßnahmen oder Regenwassernutzungen geplant. 

Die Betriebsleitung steht hier im regelmäßigen Austausch mit den Betrieben und natürlich wird auch hier auf die Art und Menge der Trinkwassernutzung gemeinsam erarbeitet.

So hat hier das Regionallager bereits einen eigenen Pufferspeicher errichtet, um in Zeiten von Verbrauchsspitzen aus dem Versorgungsnetz herausgenommen werden zu können. Darüber hinaus erfolgt die Belieferung demnächst überwiegend durch den Wasserverband Nordschaumburg.

Da in der Zukunft höchstwahrscheinlich verstärkt mit trockenen und heißen Sommern gerechnet werden muss, stellt sich die Frage ob man die Wasserversorgung nicht auf eine breitere Basis stellt. Kann die Wasserversorgung in ein größeres Verbundsystem eingebunden werden und ist es möglich auch aus dem Süntel Quellen zu nutzen?

In der Trinkwasserversorgung sind Schnittstellen zu anderen Versorgern nicht so eng miteinander verbunden, wie es z.B. aus dem Strom- oder Gasbereich bekannt ist.

Dieses hat u.a. darin seine Erklärung, dass Trinkwasser nicht immer in gleicher Güte in den Leitungsnetzen vorhanden ist. Eine Vermischung verursacht hier u.U. chemische Reaktionen im Leitungsnetz oder auch Probleme beim Endverbraucher, wenn hier statt des harten Wassers kurzzeitig ein geringerer Härtegrad in der Leitung ankommt.

Einstellungen von Endgeräten, wie Geschirrspülmaschine, können dieses nicht immer kompensieren. Traditionell sind Wasserversorgungen häufig kleinräumiger und haben selten überörtliche Netzverknüpfungen

 Welchen Einfluss hat der Niederschlag auf die Grundwasserbildung.

Hauptlieferant für die Grundwasservorräte ist versickerndes Niederschlagswasser. Es sorgt dafür, dass die Grundwasservorkommen der Speichergesteine im Untergrund aufgefüllt werden. Wie viel Grundwasser im Einzelnen neu gebildet wird, hängt von einer Reihe von Faktoren ab.

Besonders hoch ist die Grundwasserneubildung im Winter, da zu dieser Zeit ein großer Teil der Niederschläge im Boden versickert. In den wärmeren Jahreszeiten verdunstet dagegen ein großer Teil des Niederschlags bereits an der Oberfläche oder wird von Pflanzen aufgenommen.

Die Grundwasserneubildung ist nicht überall gleich. Sie hängt unter anderem ab von der Niederschlagsmenge und -verteilung, den Durchlässigkeiten der Böden, dem Bewuchs und dem Relief der Bodenoberfläche sowie dem Grundwasserflurabstand

De Grundwasserneubildung findet hauptsächlich zwischen Oktober und März statt.

Auf welchen Spitzenverbrauch Qh,max (m³/h) ist das System ausgelegt und wie hoch war er am 5./6./7.08.2020?

Der Hochbehälter Lauenau wurde 1989/1990 für einen Tagesausgleich zzgl. Löschwasserreserve ausgelegt. Bei einer Quellschüttung von ca. 20 – 23 m³/h in den Sommermonaten kann eine Tagesspitze von bis zu ca. 40 – 43 m³/h ausgeglichen werden, wenn der Behälter weitgehend gefüllt ist.

In welchem Verhältnis steht der Wasserbedarf der Bevölkerung zu dem des Logistikparks?

Ca. im Verhältnis 2/3 zu 1/3 bis ¾ zu ¼

Die Wasserversorgung in der Samtgemeinde Rodenberg wirft bei vielen Menschen Fragen auf. Hier beantworten wir alle wichtigen Fragen, darunter auch die häufigsten Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die uns erreichten.

Durch wen erfolgt die Wasserversorgung im Bereich der Samtgemeinde Rodenberg?

Die Samtgemeinde Rodenberg ist aufgeteilt in 3 Versorgungsgebiete, in denen die jeweiligen Versorger, als Eigentümer der Wasserversorgungsanlagen, die Anschlussnehmer mit Trinkwasser versorgen.

Apelern, Pohle und Rodenberg durch den Wasserverband Nordschaumburg

Hülsede, Lauenau und Messenkamp durch die Wasserversorgung der Samtgemeinde Rodenberg.

Schmarrie durch den Wasserverband Eimbeckhausen.

Beliefern die Versorger ihr Versorgungsgebiet ausschließlich mit eigenem Wasser?

Nein, die Wasserversorgung für die Ortslagen wird zeitweise aus Netzen der benachbarten Versorgung übernommen.

In Hülsede und Meinsen wird das Trinkwasser durch den Wasserverband Nordschaumburg geliefert.

Zwischen welchen Versorgern existiert ein Vertrag für die Belieferung des Logistikparkes?

Der Logistikpark Lauenau erstreckt sich über drei Gemeindegrenzen und zwei Versorgungsgebiete, so dass hier im Rahmen einer Sonderlösung ein Wasserlieferungsvertrag zur Sicherstellung der Wasserversorgung mit Interessenausgleich zwischen dem wasserverband Nordschaumburg und der Wasserversorgung der Samtgemeinde Rodenberg abgeschlossen wurde.

Woher bezieht die Wasserversorgung der Samtgemeinde Rodenberg ihr Eigenwasser?

Die  drei Deisterquellen in Feggendorf, Lauenau und Altenhagen II liefern das Trinkwasser für die angerenzenden Ortslagen. Die Behälter haben ein Gesamtvolumen von rd. 1.450 cbm (Feggendorf 500 cbm, Lauenau 550 cbm, Altenhagen II 400 cbm).

Aus welchem Grund kam es zu der Versorgungslücke am 07.08.2020?

Am 07.08.2020 sind viele Faktoren zusammengetroffen, die im Kontext Quellzufluss und Abgabe an das Trinkwassernetz in Lauenau negativ beeinflusst haben.

Die heisse und trockene Witterungslage hat am 05./06.08.2020 die Wasserabgabe  bis zu 700 m³/d nur für die Ortslage Lauenau ohne Logistikpark ansteigen lassen und dadurch den Pufferspeicher belastet.

Der Hochbehälter Blumenhagen hat sich in der Nacht vom 06./07.08.2020 nicht hinreichend befüllt.

Diese Situation hat sich gleichfalls in den Versorgungsgebieten eingestellt und die Trinkwasserlieferung durch den Wasserverband Nordschaumburg konnte nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Hieraus folgte der Leerlauf des Hochbehälters in Lauenau und die Direktversorgung durch die Trinkwasserquelle Blumenhagen ohne Pufferspeicher.

Welche Maßnahmen werden ergriffen, um künftig die Wasserversorgung auch in den Sommermonaten zu gewährleisten?

Die techn. Betriebsleitung der Wasserversorgung hat im Jahr 2017 die vorhandenen Quellen durch ein hydrogeologisches Fachbüro bewerten lassen und weitere Quellmöglichkeiten sondiert.

Hier wurde 2018/2019 eine Lösung an der Quelle Blumenhagen mit einem Bedarfsbrunnen geprüft und auch bereits zeitweise erprobt.

Eine endgültige Nutzung dieser Stützungsmöglichkeit soll im Frühjahr 2021 umgesetzt werden.

Seitens des Wasserverbandes Nordschaumburg ist die Erschließung eines Trinkwasser-brunnens in Meinsen geplant, welcher gleichfalls das Trinkwasserdargebot im hiesigen Einzugsbereich erhöhen wird.

Steht der verantwortungsbewusste Umgang mit der Ressource Trinkwasser mit der Erlaubnis zur Befüllung von Pools und Schwimmteichen im Einklang?

Bei Trinkwasser handelt es sich um ein Grundnahrungsmittel und wird von der Wasserversorgung in Lebensmittelqualität bis zum Endverbraucher geliefert.

Aus dieser Betrachtung heraus stellt sich jegliche Drittnutzung sicher zumindest als fragwürdig dar.

Eine Reglementierung, wofür das Trinkwasser genutzt wird besteht nicht. Die Frage zum verantwortungsbewussten Umgang mit dieser Ressource muss hier jeder Verbraucher selber beantworten.

Wird das Freibad in Lauenau mit Trinkwasser versorgt?

Das Mineralbad Lauenau wird in der Hauptsache aus der eigenen Wasserquelle im Bereich des Bades versorgt.

Lediglich ein kleiner wird Teil mit Trinkwasser aus dem Versorgungsnetz versorgt.

Wie ist die Bewässerung von Sport- und Tennisplätzen einzuordnen?

Auch hier gilt es künftig, Ausweichmöglichkeiten zur Trinkwassernutzung zu finden.

Hier wird gemeinsam mit den Sportvereinen nach Lösungsmöglichkeiten gesucht.

Aktuell ist allerdings die Sportplatzbewässerung mit Trinkwasser in den Sommer-monaten nur dann möglich, wenn hierdurch die übrige Versorgung nicht eingeschränkt wird.

Wäre es nicht sinnvoll auf den Grundstücken den Einbau von Regenwasserzisternen zu fördern und diese bei Neubauten zur Pflicht zu machen?

Im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Trinkwasser, ist jegliche Nutzung von Oberflächen- und Brauchwassermöglichkeiten eine sehr gute Entlastung für die Verbrauchssituation. Bei längeren Trockenperioden dürften solche Zisternen jedoch ebenfalls leerlaufen.

Die Trinkwasserversorgung weist hierauf bereits seit Jahren hin und versucht hier ein Grundverständnis für Trinkwasser als Grundnahrungsmittel einzuwerben.

Der Wasserverband Nordschaumburg soll die Versorgung des Industriegebietes bei Edeka wegen Überschreitung der vereinbarten Mengen an die Samtgemeinde abgegeben haben. Welchen Anteil hat die notwendig gewordene Versorgung des Industriegebietes an dem Wassernotstand und sind seitens der Großbetriebe wie Edeka und in Zukunft XOX Wassersparmaßnahmen oder Regenwassernutzungen geplant. 

Die Betriebsleitung steht hier im regelmäßigen Austausch mit den Betrieben und natürlich wird auch hier auf die Art und Menge der Trinkwassernutzung gemeinsam erarbeitet.

So hat hier das Regionallager bereits einen eigenen Pufferspeicher errichtet, um in Zeiten von Verbrauchsspitzen aus dem Versorgungsnetz herausgenommen werden zu können. Darüber hinaus erfolgt die Belieferung demnächst überwiegend durch den Wasserverband Nordschaumburg.

Da in der Zukunft höchstwahrscheinlich verstärkt mit trockenen und heißen Sommern gerechnet werden muss, stellt sich die Frage ob man die Wasserversorgung nicht auf eine breitere Basis stellt. Kann die Wasserversorgung in ein größeres Verbundsystem eingebunden werden und ist es möglich auch aus dem Süntel Quellen zu nutzen?

In der Trinkwasserversorgung sind Schnittstellen zu anderen Versorgern nicht so eng miteinander verbunden, wie es z.B. aus dem Strom- oder Gasbereich bekannt ist.

Dieses hat u.a. darin seine Erklärung, dass Trinkwasser nicht immer in gleicher Güte in den Leitungsnetzen vorhanden ist. Eine Vermischung verursacht hier u.U. chemische Reaktionen im Leitungsnetz oder auch Probleme beim Endverbraucher, wenn hier statt des harten Wassers kurzzeitig ein geringerer Härtegrad in der Leitung ankommt.

Einstellungen von Endgeräten, wie Geschirrspülmaschine, können dieses nicht immer kompensieren. Traditionell sind Wasserversorgungen häufig kleinräumiger und haben selten überörtliche Netzverknüpfungen

 Welchen Einfluss hat der Niederschlag auf die Grundwasserbildung.

Hauptlieferant für die Grundwasservorräte ist versickerndes Niederschlagswasser. Es sorgt dafür, dass die Grundwasservorkommen der Speichergesteine im Untergrund aufgefüllt werden. Wie viel Grundwasser im Einzelnen neu gebildet wird, hängt von einer Reihe von Faktoren ab.

Besonders hoch ist die Grundwasserneubildung im Winter, da zu dieser Zeit ein großer Teil der Niederschläge im Boden versickert. In den wärmeren Jahreszeiten verdunstet dagegen ein großer Teil des Niederschlags bereits an der Oberfläche oder wird von Pflanzen aufgenommen.

Die Grundwasserneubildung ist nicht überall gleich. Sie hängt unter anderem ab von der Niederschlagsmenge und -verteilung, den Durchlässigkeiten der Böden, dem Bewuchs und dem Relief der Bodenoberfläche sowie dem Grundwasserflurabstand

De Grundwasserneubildung findet hauptsächlich zwischen Oktober und März statt.

Auf welchen Spitzenverbrauch Qh,max (m³/h) ist das System ausgelegt und wie hoch war er am 5./6./7.08.2020?

Der Hochbehälter Lauenau wurde 1989/1990 für einen Tagesausgleich zzgl. Löschwasserreserve ausgelegt. Bei einer Quellschüttung von ca. 20 – 23 m³/h in den Sommermonaten kann eine Tagesspitze von bis zu ca. 40 – 43 m³/h ausgeglichen werden, wenn der Behälter weitgehend gefüllt ist.

In welchem Verhältnis steht der Wasserbedarf der Bevölkerung zu dem des Logistikparks?

Ca. im Verhältnis 2/3 zu 1/3 bis ¾ zu ¼

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Sie benötigen weitere Informationen

Samtgemeinde Rodenberg

Fachbereich III / Eigenbetriebe

Amtsstr. 5

31552 Rodenberg

Zimmer 205 (2. OG)

Tel. 05723 / 705 – 60

E-mail: Eigenbetriebe@rodenberg.de

Für die Abfallentsorgung in der Samtgemeinde Rodenberg ist der Landkreis Schaumburg zuständig.

In Pohle, Wischmühle, auf dem Gelände der ehemaligen Kläranlage, hat der Landkreis Schaumburg einen Kompostierungsplatz eingerichtet.

Öffnungszeiten

Jährlich vom 01. März bis 30. November

Mo.  und  Mi.   15:30 h bis 17:30 h

Fr.   14:30 h bis 17:30 h

Sa.   9:00 h bis 13:00 h

 

Tel. 05721 / 97 05 3000

Für die Abfallentsorgung in der Samtgemeinde Rodenberg ist der Landkreis Schaumburg zuständig.

Hierunter fällt die Bewirtschaftung der Abfälle als auch deren Abfuhr. Stichwort „Kreislaufwirtschaft“.

Ein Teil der von den Mitarbeitern hierfür aufzubringenden Energie muss leider auch immer wieder für die Gefahrenabwehr eingesetzt werden.

Hier könnten deutlich spürbare Summen gespart werden. Es muss wirklich nicht sein, dass Müll, welcher Art auch immer, einfach irgendwo in der Natur illegal entsorgt wird.

Die Mitarbeiter der Entsorgungszentren sind wirklich freundlich und hilfsbereit. Man lernt sie aber nur kennen, wenn man seine Abfälle nicht wild entsorgt.

Sie werden zur Website der Abfallwirtschaft Schaumburg weitergeleitet

Sie sind sich nicht sicher wann und welchen Müll Sie zur Abfuhr rausstellen müssen, weil Sie Urlaub hatten oder Feiertage den sonst gewohnten Abfuhrtag evtl. verschoben haben?

 

Hier wird Ihnen geholfen

 

Sie werden zur Website der Abfallwirtschaft Schaumburg weitergeleitet

 

 

Die Kläranlage der Samtgemeinde Rodenberg und die Hauptpumpwerke gehören zu den größten Stromverbrauchern innerhalb des Gemeindeverbands und bieten gute Ansatzpunkte für Energieeinsparungen. Daher ist es das Ziel der Samtgemeinde Rodenberg, ein Konzept auf Grundlage der Potenzialstudie als Entscheidungsgrundlage und als strategisches Planungsinstrument zu entwickeln, um die Treibhausgasemissionen und die Energiekosten nachhaltig zu senken. Klimaschutzaktivitäten haben bereits teilweise auf der Kläranlage stattgefunden.

 

Sie werden zur Präsentation der Potenzialstudie weitergeleitet

 

Sie werden zur Vorhabensbeschreibung der Potenzialstudie weitergeleitet

 

Laufzeit des Vorhabens:

01.12.2020 – 30.11.2021

 

Förderkennzeichen:

67K14690

 

 

Ansprechpartner:

Samtgemeinde Rodenberg
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Amtsstraße 5
31552 Rodenberg

Jürgen Rabe
Tel. 05723 705-75

Katharina Mennicke
Tel. 05723/705-60

eigenbetriebe@rodenberg

www.rodenberg.de

 

 

Ersteller der Studie:

i f a consult gmbh
Herr Wolfgang Bühler und Frau Susanne Borgmann
Büro Niedersachsen
Auf der Riehe 11
31555 Suthfeld
Tel. 05723/7980245
E-Mail: info@ifa-consult.de
www.ifa-consult.de

 

 

 

Sie benötigen weitere Informationen

 

Samtgemeinde Rodenberg

Fachbereich III / Eigenbetriebe

Amtsstr. 5

31552 Rodenberg

Zimmer 205 und 211 (2. OG)

Tel. 05723 / 705 – 60 und -75

E-mail: Eigenbetriebe@rodenberg.de

Sie werden Vordruck „Dichtheitsprüfung“ weitergeleitet

Sie benötigen weitere Informationen

Samtgemeinde Rodenberg

Fachbereich III / Eigenbetriebe

Amtsstr. 5

31552 Rodenberg

Zimmer 205 und 211 (2. OG)

Tel. 05723 / 705 – 60 und -75

E-mail: Eigenbetriebe@rodenberg.de

Hinweise zur Antragstellung

  • der Antrag ist rechtzeitig, mindestens 10 Wochen vor dem geplanten Ausführungsbeginn, zu stellen
  • sofern ein Bauwasseranschluss benötigt wird, ist dies im Trinkwasserantrag einzutragen
  • alle Unterlagen, wie auf dem Vordruck beschrieben, bitte in dreifacher Ausfertigung, einreichen
  • es ist ausschließlich eine Mehrspartenhauseinführung oder eine Einspartenhauseinführung zu verwenden

Sie werden zum Vordruck „Antrag -Anschluss an des Trinkwasser-Versorgungsnetz“ weitergeleitet

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Samtgemeinde Rodenberg

Fachbereich III / Eigenbetriebe

Amtsstr. 5

31552 Rodenberg

Zimmer 205 und 211 (2. OG)

Tel. 05723 / 705 – 60 und -75

E-mail: Eigenbetriebe@rodenberg.de

Das von der Samtgemeinde Rodenberg gelieferte Trinkwasser entspricht allen Qualitätsvorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und wird regelmäßig nach den Vorgaben der TrinkwV und Aufsichtsbehörden durch akkreditierte Laboratorien untersucht.

Zugabe von Aufbereitungsstoffen

Entsprechend der Verpflichtung gem. § 16 Abs. 4 und § 21 Abs. 1 der Trinkwasserverordnung werden die Zugaben von Aufbereitungsstoffen jährlich bekanntgegeben. Das Quellwasser in Lauenau, Feggendorf, Messenkamp und Altenhagen II wird mittels UV-Anlagen entkeimt.

Härtebereiche des Trinkwassers

Nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) vom 29.04.2007 dürfen nur noch Wasch- und Reinigungsmittel vermarktet werden, deren waschaktive Substanzen vollständig biologisch abbaubar sind.

Die Pflichten des Wasserversorgers bezüglich der Angabe der Wasserhärtebereiche ist in § 9 WRMG geregelt .

Es gibt folgende Härtebereiche:

weich

< 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter,

entspricht 8,4 °dH

mittel

1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter, entspricht 8,4 °dH bis 14 °dH

hart

> 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter,

entspricht mehr als 14 °dH

Das Trinkwasser der Samtgemeinde Rodenberg ist dem Härtebereich hart zuzuordnen.

Folgende Ortsteile sind dem Härtebereich hart zugeordnet:

Flecken Lauenau, Ortsteil Lauenau

Flecken Lauenau, Ortteil Feggendorf

Gemeinde Messenkamp, Ortsteil Messenkamp

Gemeinde Messenkamp, Ortsteil Altenhagen II

Gemeinde Hülsede, Ortsteil Meinsen

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Samtgemeinde Rodenberg

Fachbereich III / Tiefbau

Amtsstr. 5

31552 Rodenberg

Zimmer 205 (2. OG)

Tel. 05723 / 705 – 60

E-mail: Eigenbetriebe@rodenberg.de

Die Wasserversorgung setzt sich mit den Maßnahmen zur Bereitstellung des notwendigen Trinkwassers und Betriebswassers auseinander. In technischer Hinsicht ist dies der Bau und der Betrieb von Anlagen

-zur Gewinnung von Rohwasser, z. B. aus Brunnen, Quellwasser, Oberflächenwasser aus Seen, Flüssen oder Teichen, Auffangen von Regenwasser in Zisternen

-zur Aufbereitung des gewonnenen Rohwassers zu Trinkwasser oder Brauchwasser

-zur Wasserverteilung, z. B. Wasserleitungen, Hochbehälter, Pumpstationen, Druckerhöhungsanlagen.

-zur Löschwasserversorgung

In organisatorischer Hinsicht müssen die entsprechenden Strukturen für die Abwicklung dieser Maßnahmen geschaffen werden. Dies stellt für das Versorgungsgebiet in der Samtgemeinde Rodenberg der Eigenbetrieb „Wasserversorgung Samtgemeinde Rodenberg“ sicher


Ansprechpartner:

für die Mitgliedsgemeinden
05725 / 94 13 – 0 (Wasserverband Nordschaumburg)

für den OT. Schmarrie
05042 / 811 54 (Wasserverband Eimbeckhausen

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Samtgemeinde Rodenberg

Fachbereich III / Eigenbetriebe

Amtsstr. 5

31552 Rodenberg

Zimmer 205 (2. OG)

Tel. 05723 / 705 – 60

E-mail: Eigenbetriebe@rodenberg.de


Sie möchten Informationen zu den rechtlichen Vorgaben

Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzun)

Sie werden zur 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Wasserversorgung der Samtgemeinde Rodenberg (Wasserabgabensatzung) weitergeleitet.

Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Wasserversorgung der Samtgemeinde Rodenberg. (Wasserabgabensatzung)

Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Quellfassungen Altenhagen II, Feggendorf und Lauenau

Die Gebühren für Wasser und Schmutzwasser werden nach der Menge (cbm) des durch Wasserzähler ermittelten Verbrauchs sowie Gebühren für den Wasserzähler und den Schmutzwasserkanal berechnet.

Für die Vorauszahlung wird der Vorjahresverbrauch zu Grunde gelegt.

Wassergebühr: 1,81 € + 7,0 % USt. je m³ 

Zählergrundgebühr: 

bis  5 m³/h – 60,00 € / Jahr incl. 7,0 % USt

bis 10 m³/h – 120,00 € / Jahr incl. 7,0 % USt

bis 20 m³/h – 240,00 € / Jahr incl. 7,0 % USt

Verbundzähler – 660,00 € / Jahr incl. 7,0 % USt

Tipp: 

Notieren Sie sich einmal wöchentlich den Zählerstand Ihres Wasserzählers. Sollten Sie eine größere Abweichung zu den vorherigen Zählerständen feststellen, kann diese einen Defekt in Ihren Wasserleitungen bedeuten. Durch eine Überprüfung ließe sich auf diese Weise ein mögliches Leck im Leitungssystem feststellen. So könnten größere Schäden und höhere Gebühren vermeiden werden.

Schmutzwassergebühr: 2,60 € je m³.

Für die Kanalbenutzung wird eine sog. Schmutzwassergrundgebühr erhoben.
Massgeblich für die Schmutzwassergrundgebühr ist die Größe des vorhandenen Frischwasserzählers.

Schmutzwassergrundgebühr:     

bis   2,5 m³/h – 30,00 € / Jahr

bis   6 m³/h – 60,00 € / Jahr

bis 10 m³/h – 120,00 € / Jahr

Verbundzähler – 324,00 € / Jahr

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Samtgemeinde Rodenberg

Fachbereich III / Eigenbetriebe

Amtsstr. 5

31552 Rodenberg

Zimmer 205 (2. OG)

Tel. 05723 / 705 – 60

E-mail: Eigenbetriebe@rodenberg.de