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Politik und Recht

Mitmachen und Einmischen, davon lebt unsere Demokratie. Eigeninitiative und Engagement sind dabei unverzichtbar. Hier erfahren Sie Wissenswertes zum Thema Wahlergebnisse, Samtgemeindebürgermeister und Co.

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,

liebe Gäste unserer schönen Samtgemeinde Rodenberg,

etwa 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Samtgemeindeverwaltung arbeiten tagtäglich daran, für Sie da zu sein. Im Rodenberger Rathaus, in den 14 Kindertageseinrichtungen, zwei Grundschulen an drei Standorten oder in den städtischen Eigenbetrieben zur Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung bieten wir zahlreiche Services und Dienstleistungen, die uns allen in den sechs Mitgliedsgemeinden in unserer Samtgemeinde zugutekommen. Seit November 2021 bin ich der direkt gewählte Samtgemeindebürgermeister. Darüber hinaus übe ich die Ämter des Stadtdirektors in der Stadt Rodenberg und des Gemeindedirektors im Flecken Lauenau und der Gemeinde Apelern aus. Weitere Informationen zu mir finden Sie in dem beigefügten kurzen Lebenslauf.

Hakt es irgendwo? Haben Sie eine Anregung oder Anmerkungen zu unserer Webseite oder zu  den Services unserer Samtgemeinde? Sagen Sie uns gerne Ihre Meinung. Ihr Feedback hilft uns, unsere Angebote zu verbessern.

Es grüßt Sie herzlich

Ihr Samtgemeindebürgermeister

Dr. Thomas Wolf

Gremien der Samtgemeinde Rodenberg
und deren Mitgliedsgemeinden

Sie werden zum „Organigramm“ weitergeleitet

Samtgemeinde Rodenberg

Donnerstag, 12.12.2024, 18:00 Uhr

Hier werden Sie zur Bekanntmachung des Feuerschutzausschusses weitergeleitet.

 

Flecken Lauenau

Donnerstag, 05.12.2024, 18:00 Uhr

Hier werden Sie zur Bekanntmachung des Rates des Flecken Lauenau weitergeleitet.

Samtgemeinde Rodenberg im Netz

Fotowettbewerb

Ihre Fotos sollen zur redaktionellen Gestaltung des neuen Internetauftritts der Samtgemeinde Rodenberg Verwendung finden.

Hier werden Sie zu den Teilnahmebedingungen weitergeleitet

Hier geht es zur Erklärung über den Abtritt der Rechte an Ihren Fotos (ohne geht es leider nicht)

Hier geht es zur Erklärung über den Abtritt der Rechte an den Fotos Ihres Kindes (ohne geht es leider nicht)

Sie benötigen weitere Informationen

Samtgemeinde Rodenberg

Fachbereich I / Bürgermeisterbüro

Amtsstr. 5

31552 Rodenberg

Zimmer 105 (1. OG)

Tel. 05723 / 705 – 14

Email: Fotowettbewerb@rodenberg.de

Allgemeine Verwaltung

Sie werden zur Hauptsatzung weitergeleitet

Sie werden zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis weitergeleitet

Sie werden zur Satzung des Jugendbeirats weitergeleitet

Kindertagesstätten

Sie werden zur Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Kindergärten der Samtgemeinde Rodenberg weitergeleitet

Sie werden zur Kita-Satzung weitergeleitet

Sicherheit und Ordnung

Sie werden zur Straßenreinigungssatzung weitergeleitet

Sie werden zur Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Rodenberg weitergeleitet

Sie werden zur Geräte- und Maschinenlärmschutz Verordnung weitergeleitet

Bestattungswesen

Sie werden zur Friedhofssatzung weitergeleitet

Sie werden zur 2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Samtgemeinde Rodenberg weitergeleitet

Sie werden zur 3. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Samtgemeinde Rodenberg weitergeleitet

Bestattungswesen – Gebühren

Sie werden zur Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Samtgemeinde Rodenberg (Gebührensatzung) weitergeleitet

Sie werden zur 2. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Samtgemeinde Rodenberg weitergeleitet

Sie werden zur 3. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Samtgemeinde Rodenberg weitergeleitet

Finanzen

Sie werden zur „Haushaltssatzung der Samtgemeinde für das Jahr 2023“ weitergeleitet

Wasser

Sie werden zur Abwassersatzung weitergeleitet

Sie werden zur Entwässerungsabgabensatzung weitergeleitet

Sie werden zur Wasserabgabensatzung weitergeleitet

Sie werden zur Wasserversorgungssatzung weitergeleitet

Sie werden zu den Verordnungen zur Festsetzung der Wasserschutzgebiete Altenhagen II und Feggendorf weitergeleitet

Polizeikommissariat Bad Nenndorf

Das Polizeikommissariat Bad Nenndorf ist für die Sicherheit in der Samtgemeinde Rodenberg mit ihren insgesamt 86,21 km² zuständig und täglich 24 Stunden besetzt. Dem Polizeikommissariat Bad Nenndorf sind zwei Polizeistationen im Flecken Lauenau und in der Stadt Rodenberg angegliedert, die als erste Anlaufstellen vor Ort agieren.

Polizeikommissariat Bad Nenndorf

Kurhausstr. 4, 31542 Bad Nenndorf

Tel. 05723 / 74 92 – 0

täglich   00:00 h bis 24:00 h

– – –

Polizeistation Lauenau

Carl-Sasse-Str. 3, 31867 Lauenau

Tel. 05043 / 98 73 60

Mo. – Fr.  08:00 h – 16:00 h

– – –

Polizeistation Rodenberg

Amtsstr. 5, 31552 Rodenberg

Tel. 05723 / 98 76 40

Zimmer 8 und 9 (EG)

Mo. – Fr.  08:00 h – 16:00 h

Autobahnpolizei (BAB 2)

Durch einen Teil der Samtgemeinde Rodenberg verläuft die Bundesautobahn A 2 (BAB 2) mit der Anschlußstelle 37 – Abfahrt Lauenau.

Von Hämelerwald (liegt zwischen Hannover und Braunschweig) bis Bad Eilsen West (liegt an der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen – NRW), ist die Polizeiinspektion Garbsen (Autobahnpolizei – Höhe Km 237,650) mit folgender Außenstelle zuständig:

Autobahnpolizei Garbsen (ZVD ESD BAB 2)
-Rastanlage Garbsen Nord-
Burgstr.
30823 Garbsen

Tel. 0511 / 109 – 89 30

Online-Wache

Für den Fall, dass es Ihnen nicht möglich ist, eine der oben aufgeführten, zuständigen Dienststellen persönlich aufzusuchen, haben Sie hier die Möglichkeit, einfache strafbare Sachverhalte unmittelbar schriftlich anzuzeigen.

Bei der Anzeigenerstattung über die Online-Wache ist allerdings zu bedenken, dass Sie kein Polizist durch gezielte Fragestellungen unterstützen kann. Sollten Sie polizeiliche Nachfragen zu Ihrer Anzeige im Nachhinein nicht zeitnah beantworten ist eine Weiterverfolgung Ihrer Anzeige oftmals unmöglich.

Sie werden zur Website Online-Wache weitergeleitet

Sie werden zum „Organigramm“ weitergeleitet.

Die Sprechzeiten des Samtgemeindebürgermeisters finden an jedem 1. Montag im Monat, in der Zeit von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, im Büro des Samtgemeindebürgermeisters in 31552 Rodenberg, Amtsstr. 5, 1. Etage (Zimmer 106) statt.

Sie werden zu den Terminen des 1. Halbjahres 2025 weitergeleitet

Weitere Termine können gerne unter der Durchwahl 05723 /705 – 12 vereinbart werden.

Ergebnisse der Kommunalwahlen vom 12. September 2021

und die

Ergebnisse der Bundestagswahl vom 26. September 2021


Sie benötigen weitere Informationen

Samtgemeinde Rodenberg

Fachbereich II / Innere Verwaltung

Amtsstr. 5

31552 Rodenberg

Zimmer 104 (1. OG)

Tel. 05723 / 705 – 18

Email: Wahlen@rodenberg.de

 
Bekanntmachungen der Wahlergebnisse der Kommunalwahlen vom 12. September 2021 
 
 
 
 

Gemeinde Apelern

Gemeinde Hülsede

Flecken Lauenau

Gemeinde Messenkamp

Gemeinde Pohle

Stadt Rodenberg


Sie benötigen weitere Informationen

Samtgemeinde Rodenberg

Fachbereich II / Innere Verwaltung

Amtsstr. 5

31552 Rodenberg

Zimmer 105 (1. OG)

Tel. 05723 / 705 – 12

Email: Wahlen@rodenberg.de