Gemäß § 30 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sind Vergaben einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb, die ein Auftragsvolumen über 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigen, für drei Monate zu veröffentlichen.
Diese sind folgend: