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Wohnen, Bauen, Arbeiten

Sie haben Fragen oder wünschen Hinweise und Vorschläge zu allen Bereichen des Bauens und Planens in unserer Samtgemeinde oder möchten selbst als Bauherrin oder Bauherr beraten werden? Dann sind Sie hier genau richtig.

Der Fachbereich II – Liegenschaften verwaltet die  unbebauten Grundstücke, die sich im Besitz der Samtgemeinde Rodenberg oder der Mitgliedsgemeinden Apelern, Hülsede, Flecken Lauenau, Messenkamp, Pohle und Stadt Rodenberg befinden.

Zurzeit können leider keine Bauplätze angeboten werden.

Sie möchten weitere Informationen

Samtgemeinde Rodenberg
-Fachbereich II / Liegenschaften-
Amtsstr. 5
31552 Rodenberg

Zimmer 213 (2. OG)

Tel. 05723 / 705-23
Mail: Liegenschaften@rodenberg.de

Auf dieser Seite werden die Bauleitplanverfahren der Samtgemeinde Rodenberg sowie der Mitgliedsgemeinden dargestellt.

Darunter sind die Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen und des Flächennutzungsplanes zu verstehen.

Weiterhin werden hier auch die Verfahren zur Aufstellung oder Änderung weiterer Satzungen, die nach dem Baugesetzbuch (BauGB) erlassen werden, veröffentlicht.

Sie werden zu den aktuellen „Bauleitplanverfahren“ weitergeleitet

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Samtgemeinde Rodenberg

-Fachbereich III / Bauverwaltung-

Amtsstr. 5

31552 Rodenberg

Zimmer 207 (2. OG)

Tel. 05723 / 705 – 11

E-mail: Bauverwaltung@rodenberg.de

 

Vergabeverfahren bei der Samtgemeinde Rodenberg

geplante Bauvorhaben / Auftragserteilungen VOB / Auftragserteilungen UVgO

Die Samtgemeinde Rodenberg ist als öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, nach „Beschränkten Ausschreibungen“ oder „freihändigen Vergaben“ die erteilten Aufträge ab einem bestimmten Auftragsvolumen zu veröffentlichen bzw. im Vorfeld bekanntzugeben.

Grundlagen dazu bilden unter anderem:

  • die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A, Stand 2019) und
  • die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO, Stand 2017).

Folgende vereinfachte, schematische Darstellung soll helfen, die doch recht komplexen Vorgaben zu den Bekanntmachungen und anschließenden Beauftragungen

für Laien verständlicher darzustellen:

1. Phase:   

Bekanntmachungen geplanter Bauvorhaben, d.h. bevor diese ausgeschieben werden

(Ex-Ante-Veröffentlichung)

(Hierdurch soll Firmen die Möglichkeit der Beteiligung an einer geplanten Ausschreibung ermöglicht werden.)

2. Phase:

Veröffentlichung der Ausschreibung

(Die Ausschreibungsunterlagen können von den Firmen abgefordert werden.)

3. Phase:

Auftragserteilungen der geplanten Bauvorhaben sowie von Dienst- & Lieferleistungen (Ex-post-Transparenz)

  • für geplante Bauvorhaben (nach VOB)
(Die Firma, die den Auftrag nach Prüfung aller abgegebenen Angebote erhalten hat, wird bekanntgegeben.)
  • für Dienst- & Lieferleistungen (nach UVgO)
(Die Firma, die die Dienstleistung erbringen bzw. die Lieferung vornehmen soll, wird, nach Prüfung aller abgegebenen Angebote, bekanntgegeben.)

 

geplante Bauvorhaben

 
 
Auftragserteilungen VOB
 
 
Auftragserteilungen UVgO
 

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Samtgemeinde Rodenberg

-Fachbereich III / Bauverwaltung-

Amtsstr. 5

31552 Rodenberg

Zimmer 207 (2. OG)

Tel. 05723 / 705 – 11

E-mail: Bauverwaltung@rodenberg.de

 

Informationen zum Klimaschutz im Landkreis Schaumburg

Sie werden zur Website „Energieagentur-SHG.de“ weitergeleitet

Solarportal des Landkreises Schaumburg

Sie werden zur Website „Klimaschutz-Schaumburg“ weitergeleitet

Förderdatenbank des Bundes

Sie werden zur Website des „Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz“ weitergeleitet

KfW-Förderung für private Haushalte

Sie werden zur Website der „KfW“ weitergeleitet

 

Am 13.02.204 fand im Sägewerk Lauenau eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema Windenergie in der Samtgemeinde Rodenberg statt. Die dort gezeigten Präsentationen finden Sie hier:

Avacon 

Energieagentur-Schaumburg 

Landrat Farr 

WestfalenWeser

 

Sie suchen in Sachen Gesundheit für sich oder Ihr Tier Kontaktdaten? 

Hier werden Sie zur  Zusammenstellung weitergeleitet.

Diese Zusammenstellung kann im Laufe der Zeit leider Defizite mit Blick auf Vollständigkeit als auch Aktualität  aufweisen.

 

Innerhalb der Samtgemeinde Rodenberg haben die Gemeinden Apelern und Pohle, der Flecken Lauenau sowie die Stadt Rodenberg Gewerbegebiete ausgewiesen.

Die Gemeinde Apelern und der Flecken Lauenau haben ein Gewerbegebiet direkt an der Bundesautobahn (BAB A2 / E 30 – Abfahrt Lauenau) mit der Bezeichnung „Logistikpark“ ausgewiesen. Ferner hat die Gemeinde Lauenau im Ortskern ein Gewerbegebiet unter der Bezeichnung „Gewerbepark“ etabliert.

Die Gemeinde Pohle hat in unmittelbarer Nähe der Bundesstraße
(B 442 – ca. 1,4 Km bis zur BAB 2 – Abfahrt Lauenau) ein Gewerbegebiet mit der Bezeichnung „Pohler Masch“ ausgewiesen.

Ebenfalls direkt an der Bundesstrasse (B 442) existiert das älteste aller in der Samtgemeinde befindlichen Gewerbergebiete der Stadt Rodenberg mit der Bezeichnung „Im Seefeld / Am Ackersbach“. Dieses ist über die Bundesstraße B 442 (ca. 5 Km zur BAB 2 – Abfahrt Lauenau) bzw. (ca. 5,2 Km bis zur BAB 2 – Abfahrt Bad Nenndorf) über die Bundesstraßen (B 442/ B 65) zu erreichen.

Alle Gewerbegebiete zusammen haben eine Größe von rd. 1.165.000 m².

Zurzeit können leider keine Gewerbeflächen angeboten werden.

Samtgemeinde Rodenberg
-FB II / Liegenschaften-
Amtsstr. 5
31552 Rodenberg

Zimmer 213 (2. OG)

Tel. 05723 / 705-23
Fax 05723 / 705-50
Mail: Liegenschaften@rodenberg.de

 
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.04.2018 festgestellt, dass eine gravierende und umfassende Ungleichbehandlung bei der Bewertung von Grundvermögen in den sogenannten alten Bundesländern besteht.
 
Über den aktuellen Stand der Grundsteuerreform können Sie sich direkt beim Landesamt für Steuern (siehe Verlinkung) informieren.  
 
 
 
 
 
Neues zur Grundsteuerreform
 
Infos – Zeitplan – Ansprechpartner
 
 
 
05.07.2022
 

 

Haus & Grund Rodenberg e.V. bietet einmal im Monat eine kostenlose Rechtsberatung im Erdgeschoß (Zimmer 1) – nach vorheriger Terminvereinbarung – an.

Terminvereinbarung Tel: 05723/ 5157

Hotline Tel: 0171/ 222 16 02

Hier werde Sie zum „Lärmaktionsplan“ der Samtgemeinde Rodenberg vom 31.03.2022 weitergeleitet.

 

 

Hier werden Sie zu den aktuellen Mietpreisangaben weitergeleitet

Sie benötigen weitere Informationen

Samtgemeinde Rodenberg

Fachbereich II Bürgerdienste
Amt für Recht & Ordnung
Liegenschaften

Amtsstr. 5
31552 Rodenberg

Zimmer 213 (2. OG)

Tel 05723 / 705 – 23 oder -41 

Email liegenschaften@rodenberg.de

 

Flächennutzungsplan Nr. 46“

Hier werden Sie zur Planzeichnung weitergeleitet

Hier werden Sie zur Begründung weitergeleitet

„Flächennutzungsplan Nr. 48“

Hier werden Sie zur Begründung weitergeleitet

„Flächennutzungsplan Nr. 49“

Hier werden Sie zur Planzeichnung weitergeleitet

Hier werden Sie zur Begründung weitergeleitet

„Flächennutzungsplan Nr. 50 Messenkamp“

Hier werden Sie zur Begründung weitergeleitet

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„Flächennutzungsplan Nr. 50.3 Hülsede“

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„Flächennutzungsplan Nr. 53 Lauenau Ortsmitte“

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„Flächennutzungsplan Nr. 52 Gewerbegebiet Rodenberg- Ost“

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54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rodenberg

Hier werden Sie zur Planzeichnung weitergeleitet.

Hier werden Sie zur Begründung weitergeleitet.

 

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Samtgemeinde Rodenberg

-Fachbereich III / Bauverwaltung-

Amtsstr. 5

31552 Rodenberg

Zimmer 207 (2. OG)

Tel. 05723 / 705 – 64

Fax  05723 / 705 – 50

E-mail: Bauverwaltung@rodenberg.de

Der Fachbereich II – Liegenschaften

verpachtet

Gewerbeobjekte,

Grundbesitz (Ackerland, Wiesen, Kleingärten),

kommunale Restaurants,

vermietet

kommunale Wohnungen

die sich im Besitz der Samtgemeinde Rodenberg oder der Mitgliedsgemeinden Apelern, Hülsede, Flecken Lauenau, Messenkamp, Pohle und Stadt Rodenberg befinden.

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Samtgemeinde Rodenberg
-FB II / Liegenschaften-
Amtsstr. 5
31552 Rodenberg

Zimmer 213 (2. OG)

Tel. 05723 / 705 – 23
Mail: Liegenschaften@rodenberg.de

In einem dreijährigen Rhythmus hat die Samtgemeinde Rodenberg, gemeinsam mit dem Gewerbeverein Rodenberg e.V.  und der Lauenauer Runde e.V. (letztmalig in 2018) Wirtschaftsschauen durchgeführt.

Corona bedingt ist dieser Rhythmus leider bis auf Weiteres unterbrochen.

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Samtgemeinde Rodenberg
Fachbereich II
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31552 Rodenberg

Zimmer 213 (2. OG)

Tel. 05723 / 705-23
Mail: Liegenschaften@rodenberg.de