Montag- Freitag
08.30 Uhr -12.00 Uhr
Montag und Dienstag
13.30 Uhr -16.00 Uhr
Donnerstag
13.30 Uhr -18.00 Uhr
Weiterleitung zur Terminvergabe
Eine Terminvergabe für den Besuch beim Bürgerservice/Einwohnermeldeamt ist unbedingt erforderlich
Montag- Freitag
08.30 Uhr -12.00 Uhr
Montag und Dienstag
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Donnerstag
13.30 Uhr -18.00 Uhr
Weiterleitung zur Terminvergabe
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Mikrozensus 2025: Start der Befragung in Niedersachsen
Auch im Verlauf des Jahres 2025 finden wieder Haushaltsbefragungen in der Samtgemeinde Rodenberg statt.
Bereits seit 1957 wird jährlich der Mikrozensus durchgeführt, um schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen zur Nutzung, v.a. durch Politik, Verwaltung und Wirtschaft zu erheben. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung werden jährlich rund 1 % der Bevölkerung befragt.
Die zu befragenden Haushalte werden postalisch durch das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) angeschrieben und um Auskunft gebeten. Die Befragung kann online, per Papierfragebogen oder auch telefonisch durchgeführt werden.
Bedeutung des Mikrozensus
Die Ergebnisse des Mikrozensus sind von erheblicher Bedeutung für Politik und Gesellschaft. Der Mikrozensus liefert jährlich Daten zur Bevölkerungsstruktur sowie zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der Haushalte. Diese Kenntnisse sind beispielsweise Voraussetzung für eine effektive Förderung gerade solcher Bevölkerungsgruppen, die in besonderem Maße der staatlichen Unterstützung und Fürsorge bedürfen (z.B. Kinder, kranke oder ältere Menschen, Erwerbslose u.a.m.).
Was wird gefragt?
Erfragt werden u.a. allgemeine Angaben (z.B. Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand), Angaben zur Erwerbstätigkeit und einer evtl. Arbeitssuche, Angaben zur Aus- und Weiterbildung, Angaben zum Lebensunterhalt sowie im vierjährlichen Wechsel Angaben zur Wohnsituation, zur Krankenversicherung, zum Pendlerverhalten und zur Gesundheit.
Wie wird ausgewählt?
Für die Befragung werden in jedem Jahr nach einem mathematischen Zufallsverfahren 1 % der Bevölkerung in Deutschland ausgewählt. Dieses Zufallsprinzip bei der Auswahl ist entscheidend dafür, dass aus den Angaben dieser Stichprobe auf die für die gesamte Bevölkerung zutreffenden Verhältnisse geschlossen werden kann. Hierfür ist es jedoch von entscheidender Bedeutung, dass die Auswahlanordnung genau eingehalten wird; so kann Ihr Haushalt nicht gegen einen anderen ausgetauscht werden: Ihre Mitarbeit ist erforderlich.
Keine Befreiung von der Auskunftspflicht
Der Mikrozensus ist eine amtliche Erhebung, bei der der Gesetzgeber im Mikrozensusgesetz (MZG) für den überwiegenden Teil der Fragen eine Auskunftspflicht festgesetzt hat. Der Auskunftspflicht unterliegen alle Personen, die in der ausgewählten Wohnung einen Wohnsitz haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Befreiung von der Auskunftspflicht grundsätzlich nicht möglich ist.
Pflicht zur Geheimhaltung, Daten ausschließlich Rohmaterial für die Hochrechnung
Dieser Auskunftspflicht steht die unbedingte Geheimhaltungspflicht Ihrer Angaben seitens der amtlichen Statistik gegenüber. Sobald die erforderlichen Angaben im Statistischen Landesamt vollständig und richtig vorliegen, werden Name und Anschrift von den eigentlichen Daten getrennt und vernichtet.
In die Aufbereitung der Daten gehen – vollkommen anonym – nur noch die von Ihnen gemachten Angaben ein. Diese sind unverzichtbares „Rohmaterial“ zur Ermittlung der hochgerechneten Ergebnisse.
Aus den hochgerechneten Ergebnissen sind keine Rückschlüsse auf die einzelne Auskunft und damit auf die vom jeweiligen Bürger gemachten Angaben mehr möglich.
Es kommt auf jede Auskunft an, auch auf die der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger
Bei dem geringen Stichprobenumfang wird jede Auskunft benötigt, wenn die hochgerechneten Ergebnisse die wahren Verhältnisse in der Bevölkerung widerspiegeln sollen. Bei nicht mehr Erwerbstätigen, besonders bei älteren Personen, fallen umfangreiche Fragenblöcke weg, etwa zur gegenwärtigen Erwerbstätigkeit und zur Arbeitssuche.
Weitere Informationen zum Mikrozensus finden Sie in der beigelegten Kurzinformation sowie auf den Internetseiten des LSN (www.statistik.niedersachsen.de/mikrozensus). Dort sind auch Musterfragebögen, Gesetzesgrundlagen usw. abrufbar. Informationen des Statistischen Bundesamtes zum Mikrozensus und dessen Methodik finden Sie unter www.mikrozensus.de sowie auf www.destatis.de
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Anlass von Vermessungs- und Kartierungsarbeiten – Gemeinde Apelern, Gemeinde Hülsede und Gemeinde Pohle der Samtgemeinde Rodenberg
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Internationaler Frauentag am 08.03.2025
Veranstaltungen rund um den 08.März 2025 (hier klicken)
Hilfsangebote für Frauen und Familien im Landkreis Schaumburg (hier klicken)
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Rathaus Rodenberg am 5.3. teilweise geschlossen
Wegen einer internen Fortbildung bleiben einige Amtsbereiche der Samtgemeinde Rodenberg am Mittwoch, den 05.03.2025 für den Publikumsverkehr geschlossen. Dies betrifft das Einwohnermeldeamt, das Standesamt, das Ordnungsamt, das Gewerbeamt und das Friedhofsamt, das Schulamt sowie das Familienbüro.
Die übrigen Bereiche sind zu den gewohnten Öffnungszeiten besetzt.
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Wahlbekanntmachung
Rodenberg, den 10. Februar 2025
Der Samtgemeindebürgermeister
Dr. Thomas Wolf
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Jetzt Briefwahl im Rathaus möglich – Sonderöffnungszeiten zur Wahl am Samstag, den 15.02.2025
Rodenberg. Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Rodenberg zu den Öffnungszeiten des Rathauses Briefwahl beantragen und ihre Stimme direkt vor Ort abgeben. Diese Möglichkeit bietet allen Wahlberechtigten, die am Wahltag verhindert sind, eine unkomplizierte Alternative. So einfach funktioniert Briefwahl „an Ort und Stelle“ im Rathaus:
1. Persönlich vorbeikommen
2. Ausweisdokumente bereithalten
3. Antrag stellen und Unterlagen erhalten
4. Direkt vor Ort in der Wahlkabine wählen
5. Wahlbrief in die Urne werfen
Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros im Rathaus sind:
Montag- Freitag von 8.30h-12.00h
Montag und Dienstag von 13.30h-16.00h
Donnerstag von 13.30-18.00h
Um allen Briefwahlanträgen gerecht zu werden, öffnet das Rathaus für die Briefwahl auch am Samstag, den 15.02.2025 von 9.00-13.00h
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Verzögerung beim Versand der Abgabenbescheide
Aufgrund der umfangreichen Änderungen im Rahmen der Grundsteuerreform verzögert sich der Versand der Abgabenbescheide in der Samtgemeinde Rodenberg. Wir möchten unsere Bürgerinnen und Bürger darüber informieren, dass die Bescheide, die normalerweise zu Beginn des Jahres versendet werden, in diesem Jahr später als gewohnt zugestellt werden.
Die Reform der Grundsteuer erfordert umfangreiche Anpassungen in den Systemen der Verwaltung, um die neuen Bewertungsgrundlagen korrekt zu integrieren. Dies hat zu einer zeitlichen Verzögerung geführt, da die benötigten Daten und Berechnungen noch finalisiert werden müssen.
Die Bescheide werden Mitte Februar/Anfang März verschickt werden, wir bitten um Verständnis für diese Verzögerung. Zum 15.02. 2025 werden keine Abbuchungen durch die Samtgemeindekasse getätigt, die 1. Fälligkeit wird auf den 15.03. 2025 verschoben.
Bitte leisten Sie noch keine Zahlungen auf Grundlage der alten Abgabenbescheide.
Vielen Dank für Ihre Geduld in dieser Angelegenheit.
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Die Bundestagswahl findet am 23.02.2025 statt.
Weitere Informationen finden Sie unter Bürgerinformationen – Wahlen.
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Ankündigung von Vermessungs- und Katierungsarbeiten, Ortsbesichtigungen und Dokumentationen sowie Baugrunduntersuchungen für die Trassenplanung
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Hier werden Sie zur Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Apelern (Hebesatzsatzung) weitergeleitet.
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Hier werden Sie zur Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Hülsede (Hebesatzsatzung) weitergeleitet.
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Hier werden Sie zur Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer im Flecken Lauenau (Hebesatzsatzung) weitergeleitet.
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Hier werden Sie zur Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Messenkamp (Hebesatzsatzung) weitergeleitet.
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Hier werden Sie zur Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Pohle (Hebesatzsatzung) weitergeleitet.
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Hier werden Sie zur Bekanntmachung der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Rodenberg (Hebesatzsatzung) weitergeleitet.
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5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Wasserversorgung der Samtgemeinde Rodenberg (Wasserabgabensatzung).
Hier werden Sie zur Bekanntmachung weitergeleitet.
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3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Entwässerung der Samtgemeinde Rodenberg (Entwässerungsabgabensatzung).
Hier werden Sie zur Bekanntmachung weitergeleitet.
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Jahresablesung der Wasserzähler
Die Zählerstände können Sie hier ganz bequem mitteilen.
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Ab dem 01.10.2024 gelten folgende neuen Öffnungszeiten für das Rathaus:
Montag- Freitag: 08.30 Uhr -12.00 Uhr
Montag und Dienstag: 13.30 Uhr -16.00 Uhr
Mittwochnachmittag: geschlossen
Donnerstag: 13.30 Uhr -18.00 Uhr
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—> —> SIE sind PROFI für unsere KINDER ? <— <—
Informationen zu aktuellen Stellenausschreibungen finden Sie hier
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Solidarität Ukraine
Weiterhin Wohnraum gesucht für ankommende Flüchtlinge
Hier werden Sie zu den Informationen und Kontaktdaten weitergeleitet.
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Für etwaige Spenden haben die großen Hilfsorganisationen Spendenkonten eingerichtet:
Sie werden zur Website „www.spendenkonto-nothilfe.de“ weitergeleitet
Hier werden Sie zu dem Merkblatt für ukrainische Staatsangehörige weitergeleitet.
Hotline der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
zu Hilfsangeboten, aufenthaltsrechtlichen Fragen, Unterbringung, Sozialleistungen, medizinische Versorgung
0511 – 7282 282
Die Hotline ist Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr erreichbar.
FAQ zur Einreise aus der Ukraine
Sie werden zur Website „www.bmi.bund.de“ weitergeleitet
Allgemeine Fragen zu Unterkunft, Leistungen, Aufenthalt und ehrenamtlicher Begleitung
Tel. 05721 703-1500
E-Mail: Sie werden zur Email „hilfe.ukraine@schaumburg.de“ weitergeleitet
Hinweise zu möbliertem oder unmöbliertem Wohnraum
E-Mail: Sie werden zur Email „wohnraum.ukraine@schaumburg.de“ weitergeleitet
Fragen zu Sozialleistungen
Tel. 05721 703-4201
Fragen zum Aufenthaltsrecht
Tel. 05721 703-1165
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