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Bürgerinformation

Eine der Grundlagen für ein verlässliches Zusammenleben in einer Gesellschaft, ist seine Identität eindeutig nachweisen zu können. Hier finden Sie hilfreiche Informationen rund um Personalausweis, Reisepass und Co.

Das Anruf-Auto der Samtgemeinde Rodenberg ist ein ergänzendes Angebot des Öffentlichen-Personen-Nah-Verkehrs (ÖPNV).

Ab dem 1. Januar 2021 gelten neue Preise

Sie möchten weitere Informationen

Samtgemeinde Rodenberg
Fachbereich II Bürgerdienste
Amt für Bildung & Soziales
Sport, Kultur & ÖPNV

Zimmer 104 (1. OG)

Amtsstr. 5
31552 Rodenberg

Tel. 05723 / 705 – 13

E-Mail: jugend-und-sport@rodenberg.de

Das Anruf-Auto ist ein Angebot des Öffentlichen-Personen-Nah-Verkehrs (ÖPNV) für Fahrten aus der Samtgemeinde Rodenberg zum Klinikum Schaumburg in Vehlen.

Anruf-Auto

Das Anruf-Auto Rodenberg bietet wöchentlich von montags bis freitags folgende Fahrten zum Klinikum Schaumburg in Vehlen an.

Hinfahrt um 09:30 h, Rückfahrt um 12:00 h.

Hinfahrt um 14:30 h, Rückfahrt um 17:00h.

Sie werden an der Haustür abgeholt und auch wieder bis zur Haustür gebracht.

Der Fahrpeis beträgt pro Fahrt

für Erwachsene 5,00 €, für Kinder 3,50 €.

Die Fahrt muss einen Tag vorher, spätestens bis 16:00 h bei

Taxi Kühl – Tel. 05043 / 22 22 – angemeldet werden.

Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.

 

Amtsblatt des Landkreises Schaumburg

 

Landkreis Schaumburg
Jahnstr. 33
31655 Stadthagen

Tel.  05721 / 703 –  32 62

Sie werden zur Website des Landkreises Schaumburg weitergeleitet

 

 

Nebentätigkeiten des Samtgemeindebürgermeisters

 

Hier werden Sie zur „Bekanntmachung der Nebentätigkeiten des Samtgemeindebürgermeisters, Herrn Dr. Thomas Wolf“ weitergeleitet

 

Sie werden zum Flyer des Bindertenbeirates weitergeleitet

Hier werden Sie zur neuen Besucherinformation weitergeleitet

Gemäß Bundesmeldegesetz ( BMG, § 51) hat jede Person das Recht auf Eintragung eine Auskunftssperre im Melderegister, wenn…

Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für ihr Leben, ihre Gesundheit, ihre persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen, erwachsen kann.

Die Meldebehörde kann die Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister auf Antrag oder von Amts wegen vornehmen.

Die Auskunftssperre ist unentgeltlich und wird auf 2 Jahre befristet.

Sie benötigen weitere Informationen

Samtgemeinde Rodenberg

-Fachbereich II / Bürgerservice-

Amtsstr. 5

31552 Rodenberg

Zimmer 6 (EG)

Zimmer 7 (EG)

Tel. 05723 / 705 – 72, -73 und -74

Email: Bürgerdienste@rodenberg.de

Das Fifty-Fifty-Taxi ist ein Angebot des Öffentlichen-Personen-Nah-Verkehrs (ÖPNV) für Fahrten innerhalb des gesamten Kreisgebietes Schaumburg.

 

Fifty-Fifty-Taxi

Das Fifty-Fifty-Taxi richtet sich an alle Personen, die zwischen 16 und 25 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz im Landkreis Schaumburg haben.

Der berechtigte Personenkreis erhält vom Landkreis Schaumburg – auf Antrag –  jährlich 30 Taxi-Bons, die jeweils einen Wert von 2,50 € haben.

Mit diesen Taxi-Bons kann maximal die Hälfte des Fahrpreises  bezahlt werden.

Für den Fall, dass Sie bisher noch keine Fifty-Fifty-Taxi-Bons beantragt haben, hat der Landkreis Schaumburg den Antrag und die Nutzungsbedingungen online gestellt.

Sie werden zum Fifty-Fifty-Taxi-Antrag weitergeleitet.

 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Landkreis Schaumburg unter den

Tel.-Nummern

05721 / 703 – 1351 und 05721 / 703 – 1554 

Die für eine Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung eines Gewerbes erforderlichen Vordrucke sind hier bereitgestellt. 

Gewerbeanmeldung

Sie werden zum Vordruck „Gewerbeanmeldung“ weitergeleitet

Gewerbeummeldung

Sie werden zum Vordruck „Gewerbeummeldung“ weitergeleitet

Gewerbeabmeldung

Sie werden zum Vordruck „Gewerbeabmeldung“ weitergeleitet

 

Sie möchten weitere Informationen

 

Samtgemeinde Rodenberg

-Fachbereich II / Gewerbe-

Amtsstr. 5

31552 Rodenberg

Zimmer 1 (EG)

Tel. 05723 /705 – 30

E-mail: gewerbe@rodenberg.de

Haus & Grund Rodenberg e.V. bietet

eine Rechtsberatung

(nur für Mitglieder kostenlos)

in der Süntelstraße 44c, 31848 Bad Münder – nach vorheriger Terminvereinbarung – an.

Terminvereinbarung:

05042 – 9377-0

Hundehaltung

In Niedersachsen gilt die gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung.

Niedersachsen hat keine Rasseliste, die über die Gefährlichkeit und Aggressivität eines Hundes entscheidet.

Leinenpflicht

In Niedersachsen gibt es keine ganzjährige Anleinpflicht.

Eine Anleinpflicht besteht allerdings für den Zeitraum vom 01. April bis zum 15. Juli eines jeden Jahres.

Sie möchten weitere Informationen

Samtgemeinde Rodenberg

-Fachbereich II / Ordnungsamt-

Amtsstr. 5

31552 Rodenberg

Zimmer 2 (EG)

Tel. 05723 /705 – 31 bzw. -39

E-mail: Ordnungsamt@rodenberg.de

Die Mitgliedsgemeinden haben aktuell folgende Hundesteuerbeträge festgesetzt.

Apelern

1. Hund 50, — €

2. Hund 100,– €

3. und jeder weitere Hund 150, — €

Hülsede

1. Hund 50, — €

2. Hund 100,– €

3. und jeder weitere Hund 150, — €

Lauenau

1. Hund 50, — €

2. Hund 100,– €

3. und jeder weitere Hund 150, — €

Messenkamp

1. Hund 50, — €

2. Hund 100,– €

3. und jeder weitere Hund 150, — €

Pohle

1. Hund 50, — €

2. Hund 100,– €

3. und jeder weitere Hund 150, — €

Rodenberg

1. Hund 50, — €

2. Hund 100,– €

3. und jeder weitere Hund 150, — €

 

Sie möchten weitere Informationen

 

Samtgemeinde Rodenberg

-Fachbereich I / Finanzen-

Amtsstr. 5

31552 Rodenberg

Zimmer 107 (1. OG)

Tel. 05723 /705 – 21 und -22

E-mail: Steuerverwaltung@rodenberg.de

Sie können Ihren Hund hier direkt anmelden.

Wenn Sie die Anmeldung verbindlich senden erhalten Sie zur Bestätigung eine Email mit ihren Eingaben.

Sie benötigen weitere Informationen

Samtgemeinde Rodenberg

-Fachbereich I / Steuern – Abgaben-

Amtsstr. 5

31552 Rodenberg

Zimmer 107 (1. OG)

Tel. 05723 / 705 – 21 bzw. -22

E-mail: steuerverwaltung@rodenberg.de

Sie können Ihren Hund hier direkt abmelden.

Wenn Sie die Abmeldung verbindlich senden erhalten Sie zur Bestätigung eine Email mit ihren Eingaben.

Sie benötigen weitere Informationen

Samtgemeinde Rodenberg

-Fachbereich I / Steuern – Abgaben-

Amtsstr. 5

31552 Rodenberg

Zimmer 107 (1. OG)

Tel. 05723 / 705 – 21 bzw. -22

E-mail: steuerverwaltung@rodenberg.de

Die Beantragung ist nur persönlich unter Vorlage des Familienbuches oder einer Geburts- bzw. Heiratsurkunde möglich.

 

Eines der folgenden Dokumente wird außerdem benötigt:

 

bisheriger Personalausweis oder

bisheriger Reisepass oder

Kinderreisepass

 

Ferner wird

 

ein aktuelles, biometrisches Lichtbild

ab dem 10. Lebensjahr eine Unterschrift des Kindes

bis zum 16. Lebensjahr die Unterschriften beider Sorgeberechtigten

benötigt. Das dafür benötigte Formular finden Sie hier

 

Gebühren

 

Ist der Antragsteller noch nicht 24 Jahre alt 22,80 €,

 

Ist der Antragsteller über 24 Jahre alt 37,00 €.

 

Gültigkeitsdauer

 

Bis zum 24. Lebensjahr ist der Personalausweis 6 Jahre gültig.

 

Ab dem 24. Lebensjahr ist der Personalausweis 10 Jahre gültig.

 

Abholung

 

Es dauert 2 – 3 Wochen, bis die Bundesdruckerei Berlin den beantragten Personalausweis erstellt.

 

Sie erhalten von der Bundesdruckerei Berlin einen Brief, mit dem Ihnen eine Transport-PIN, eine PUK und ein Sperrkennwort mitgeteilt wird.

 

Erst wenn Sie diesen Brief erhalten haben können Sie Ihren neuen Personalausweis abholen. Bei der Abholung müssen Sie unterschreiben, dass Sie den Brief der Bundesdruckerei Berlin erhalten haben. Sollten Sie vermuten, dass die Post nicht zugestellt werden konnte, rufen Sie bitte an.

Sie benötigen weitere Informationen

Samtgemeinde Rodenberg

-Fachbereich II / Bürgerservice-

Amtsstr. 5

31552 Rodenberg

Zimmer 6 (EG)

Zimmer 7 (EG)

Tel. 05723 / 705 – 72, -73 und -74

E-mail: Bürgerdienste@rodenberg.de

Die Beantragung ist nur persönlich unter Vorlage des Familienbuches oder einer Geburts- bzw. Heiratsurkunde möglich.

 

Eines der folgenden Dokumente wird außerdem benötigt:

 

bisheriger Personalausweis oder

bisheriger Reisepass oder

Kinderreisepass

Für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses zusätzlich:

 

Nachweis über die Reise (Reiseunterlagen)

 

Ferner wird

 

ein aktuelles, biometrisches Lichtbild

ab dem 10. Lebensjahr eine Unterschrift des Kindes

bis zum 18. Lebensjahr die Unterschrift beider Sorgeberechtigten

benötigt.

Das dafür benötigte Formular finden Sie hier

 

Gebühren

 

Ist der Antragsteller noch nicht 24 Jahre alt: 37,50 €

 

Ist der Antragsteller über 24 Jahre alt: 70,00 €

 

Vorläufiger Reisepass: 26,00 €

 

Gültigkeitsdauer

 

Bis zum 24. Lebensjahr ist der Reisepass 6 Jahre gültig.

 

Ab dem 24. Lebensjahr ist der Reisepass 10 Jahre gültig.

 

Zusätzlich ist die Beantragung eines Reisepasses im sog. Expressverfahren möglich, der Reisepass liegt dann in 4-5 Werktagen abholbereit vor.

 

Express-Aufschlag: 32,00 €.

Sie benötigen weitere Informationen

Samtgemeinde Rodenberg

-Fachbereich II / Bürgerservice-

Amtsstr. 5

31552 Rodenberg

Zimmer 6 (EG)

Zimmer 7 (EG)

Tel. 05723 / 705 – 72, -73 und -74

E-mail: Bürgerdienste@rodenberg.de

Jeden 3. Donnerstag im Monat wird im Veranstaltungszentrum „Rodenberg Mitte 31552 Rodenberg, Lange Str. 2,  eine Sprechstunde der Deutschen Rentenversicherung angeboten.

Terminvereinbarungen sind unter der Telefonnummer 05723 / 705 – 0 möglich.

 

Die Termine 2024/2025 lauten

19. Dezember 2024

16. Januar 2025

20. Februar 2025

10. März 2025

17. April 2025

22. Mai 2025

19. Juni 2025

17. Juli 2025


 

Zum Beratungstermin empfiehlt es sich mitzubringen:

– Personalausweis

– Steueridentifikationsnummer vom Bundesamt für Steuern

– Stammbuch / Heiratsurkunde

– Geburtsurkunde(n) der Kinder (für den Nachweis den Elternschaft)

– Krankenversichertenzeiten seit 01.01.1984, Krankenkarte

– Bankverbindung, IBAN und BIC

– Rentenanpassungsmitteilung, anzufordern unter: Tel. 030/865-0


Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Internetseiten:

(Sie werden weitergeleitet)

Rente – Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Ihre Vorsorge

Broschüren der Deutsche Rentenversicherung

Die Haushaltsjob-Börse – kostenloser Service der Minijob-Zentrale

Ihr Nachbar hat ihrer Meinung nach seinen Baum zu nah an ihre Grundstücksgrenze gepflanzt ?
Sie haben erfahren, dass jemand Unwahrheiten über sie erzählt ?

In diesen oder ähnlich gelagerten Fällen ist der Schiedsmann ihre 1. Wahl.

 

Der Schiedsmann…

ist bürgernah und kostengünstig,
ist verschwiegen und unparteiisch,
ist immer erreichbar,
hat eine hohe Schlichtungsquote,
erteilt vollstreckbare Titel,
hat eine ständige Qualitätskontrolle,
wickelt Verfahren schnell und zeitnah ab.

 

Der Schiedsamtbezirk der Samtgemeinde Rodenberg ist in zwei Bereiche unterteilt.
Die für diese Bereiche zuständigen Schiedsmänner sind wie folgt erreichbar:

 

Bereich I:

Apelern, Hülsede, Lauenau, Messenkamp, Pohle

0176 / 131 506 17

 

Bereich II:

Algesdorf, Rodenberg

0177 / 88 99 112

Die Schuldnerhilfe in Niedersachsen e.V. hat

jeden Dienstag, in der Zeit von 10:00 h bis 16:00 h, im Veranstaltungszentrum „Rodenberg Mitte“, 31552 Rodenberg, Lange Straße 2, eine Beratungsstelle eingerichtet.

 

Es werden die Fachbereiche

 

Schuldnerberatung,
Insolvenzberatung,
Vorbeugung,
Haus- und Baufinanzierung und
Unternehmensberatung angeboten.

 

Die Beratungsstelle ist telefonisch wie folgt zu erreichen:

Tel. 05723 / 705 – 0
Handy: 0157 / 369 89 722
Voranmeldung über Tel.: 05721 / 89 37 78 (AB)

Sie werden zur Website der Schuldnerhilfe in Niedersachsen e.V. weitergeleitet

 

 

 

Hier werden Sie zum Flyer weitergeleitet

 

 

Eine Sache der Perspektive – und der Tat

Älterwerden ist heute anders als vor einigen Jahren. Die Chance, länger zufriedener, gesünder und aktiver zu leben, ist da. Doch auch die Voraussetzungen müssen stimmen. Damit positives Älterwerden und Alter gelingt, setzt sich der Seniorenbeirat Samtgemeinde Rodenberg für die Interessen von Menschen 60plus ein!

  • Wir sehen viel und suchen gemeinsam nach Lösungen
  • Wir hören gut und haben ein offenes Ohr für alle Anliegen
  • Wir werden Verbesserungen fordern und für die Umsetzung sorgen

Für Sie da

  • Informationsaustauch mit den Seniorinnen und Senioren unserer Samtgemeinde ist uns wichtig
  • Sie haben Fragen, Wünsche oder Anregungen? Sprechen Sie uns an
  • Sie sind herzlich willkommen, an unseren öffentlichen Sitzungen teilzunehmen. Die Termine werden in der Presse veröffentlicht oder rufen Sie uns an
  • Für ein persönliches Gespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin. Vertraulichkeit ist Ehrensache

Wir wollen

  • die Belange der Seniorinnen und Senioren in unserer Samtgemeinde vertreten
  • die Wünsche und Anliegen unserer Mitmenschen aufgreifen und den zuständigen Gremien der Samtgemeinde zur Beratung und Entscheidung zuleiten

Unsere Ziele

  • Mobilität schaffen: Verbesserung Anrufauto, Verbesserung öffentlicher Verkehrsmittel

Hier werden Sie zum Flyer – Anrufauto weitergeleitet

  • Barrierefreiheit: Die weitere Umsetzung der Barrierefreiheit in unserer Samtgemeinde
  • Da zu sein für alle Seniorinnen und Senioren egal welcher Herkunft oder Religion

Wer wir sind: Der Seniorenbeirat…

  • ist DIE Interessenvertretung der Seniorinnen und Senioren der Samtgemeinde
  • wird vom Samtgemeinderat berufen; die Amtszeit beträgt fünf Jahre
  • vertritt die Interessen älterer Menschen in Ausschüssen der Samtgemeinde
  • ist im Kreisseniorenbeirat vertreten
  • arbeitet ehrenamtlich, eigenständig, unabhängig, partei- und verbandspolitisch neutral und ist konfessionell nicht gebunden

Kontakt

E-Mail: seniorenbeirat@rodenberg.de

Interessante Links

Hier werden Sie zur Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) weitergeleitet

Hier werden Sie zum Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weitergeleitet

Hier werden Sie zum Antrag „Senioren-Taxi“ des Landkreises Schaumburg weitergeleitet

Hier werden Sie zum „Seniorenwegweiser“ des Landkreises Schaumburg weitergeleitet

Das Senioren-Taxi ist ein Angebot des Öffentlichen-Personen-Nah-Verkehrs (ÖPNV) für Fahrten aus dem gesamten Kreisgebiet Schaumburg zum Klinikum Schaumburg in Vehlen.

Senioren-Taxi

Das Senioren-Taxi richtet sich an alle Personen, die 65 Jahre alt oder älter sind.

Es richtet sich auch – unabhängig vom Alter – an Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen, wenn im Schwerbehindertenausweis ein Grad der Behinderung von mindestens 50 oder höher eingetragen ist.

Der berechtigte Personenkreis erhält vom Landkreis Schaumburg – auf Anforderung –  jährlich 30 Taxi-Bons, die jeweils einen Wert von 2,50 € haben.

Mit diesen Taxi-Bons kann maximal die Hälfte des Fahrpreises zum Klinikum Schaumburg bezahlt werden.

Für Fahrten zum / vom Klinikum Schaumburg kann das Senioren-Taxi ab 2023 ganztägig genutzt werden.

Für den Fall, dass Sie noch kein(e) Nutzer(in) des Senioren-Taxis sein sollten, hat die Samtgemeinde Rodenberg Anträge für Taxi-Bons.

Sie werden zu den Bedingungen für die Nutzung des Seniorentaxis weitergeleitet

Sie werden zum Senioren-Taxi-Antrag weitergeleitet.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Landkreis Schaumburg unter den

Tel.-Nummern

05721 / 703 – 1351 und 05721 / 703 – 1554 

Sepa-Mandat

Sie wollen ein Sepa-Mandat erteilen?

Bitte den vorgefertigten Vordruck ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und entweder kurz reinreichen oder an die angegebene Adresse senden.

Sie werden zum „Vordruck Sepa-Mandat erteilen“ weitergeleitet

Sie benötigen weitere Informationen

Samtgemeinde Rodenberg

Fachbereich I / Samtgemeindekasse

Amtsstr. 5

31552 Rodenberg

Zimmer 10 (EG)

Tel. 05723 / 705 – 25 und -29

E-mail: Samtgemeindekasse@rodenberg.de

Die Geschäftsstelle Hameln des Sozialverbandes VdK Niedersachsen / Bremen richtet

jeden 1. Mittwoch im Monat,

in der Zeit von 14:00 h bis 15:00 h,

im  Rathaus Rodenberg, Amtsstr. 5, 31552 Rodenberg,

Erdgeschoß (Zimmer 1),

eine Beratungsstelle ein.

 

Die Beratungsstelle ist wie folgt zu erreichen:

Tel. 05151 / 33 08

Sie werden zur Website Sozialverband VdK Niedersachsen / Bremen – Geschäftsstelle Hameln weitergeleitet

Hier werden Sie zum Telefonverzeichnis weitergeleitet

Sie möchten die Samtgemeinde Rodenberg erkunden?

 

Hier haben wir, kurz und knapp, Anregungen für Sie. 

Die im Melderegister gespeicherten Personen haben gemäß § 50 Abs. 5 des Bundesmelderegisters das Recht, der Übermittlung ihrer Daten an bestimmte Zielgruppen zu widersprechen. Die Meldebehörde hat hierauf  bei der Anmeldung sowie einmal jährlich durch eine ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen.

Sie möchten weitere Informationen

Samtgemeinde Rodenberg

Fachbereich II / Bürgerservice

Amtsstr. 5

31552 Rodenberg

Zimmer 6 (EG)

Zimmer 7 (EG)

Tel. 05723 / 705 – 72, -73 und -74

E-mail: Bürgerdienste@rodenberg.de

Sie müssen mit ihrem minderjährigen Kind z. B. aus beruflichen Gründen umziehen, wohnen aber nicht mit dem sorgeberechtigten anderen Elternteil zusammen

oder

die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung und/oder Nebenwohnung des Kindes soll z. B. vom einen zum anderen Sorgeberechtigten wechseln?

Kein Problem, einfach zusammen mit den vorhandenen Dokumenten die ausgefüllte Einverständniserklärung mitbringen.

Sie möchten weitere Informationen

Samtgemeinde Rodenberg

-Fachbereich II / Bürgerservice-

Amtsstr. 5

31552 Rodenberg

Zimmer 6 (EG)

Zimmer 7 (EG)

Tel. 05723 / 705 – 72, -73 und -74

E-mail: Bürgerdienste@rodenberg.de

Wahlbekanntmachung

  1. Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
    Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
  2. Die Samtgemeinde Rodenberg ist in 24 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.
    In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit
    vom 20.01.2025 bis 21.01.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen
    hat.
    Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses
    um 15.30 Uhr in den Räumen der Berufsbildenden Schulen in Stadthagen, Jahnstr. 21, 31655 Stadthagen, zusammen.
  3.  Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
    Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis
    oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
    Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
    Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
    Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
    Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
    a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber
    der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern
    sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahl vorschlägen außerdem des Kennwortes und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
    b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der
    Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und
    jeweils die Namen der ersten 5 Bewerber der zugelassenen Landeslisten
    und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
    Der Wähler gibt
    seine Erststimme in der Weise ab,
    dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein
    in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich
    macht, welchem Bewerber sie gelten soll,
    und seine Zweitstimme in der Weise,
    dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in
    einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich
    macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
    Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums
    oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der
    Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
  4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind
    öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des
    Wahlgeschäfts möglich ist.
  5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in
    dem der Wahlschein ausgestellt ist,
    a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises
    oder
    b) durch Briefwahl
    teilnehmen.
    Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Samtgemeinde Rodenberg einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen
    Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und
    dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen
    Stelle abgegeben werden.
  6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich
    ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle
    des Wahlberechtigten ist unzulässig (§14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).
    Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der
    Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische
    Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen
    und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt
    oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht
    (§14 Abs. 5 des Bundeswahlgesetzes).
    Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
    oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten
    oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine
    Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§107a Abs.1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Rodenberg, den 10. Februar 2025
Der Samtgemeindebürgermeister
Dr. Thomas Wolf

***

Am 23.02.2025 findet die Bundestagswahl statt. 

Informationen zur Briefwahl 

Aufgrund von verkürzten Fristen zur Aufstellung der Kandidaten werden der Samtgemeinde die amtlichen Stimmzettel vermutlich erst in der ersten Woche im Februar geliefert werden. Alle bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Briefwahlanträge werden ab diesem Zeitraum für den Versand vorbereitet und verschickt. Für Rückfragen zu gestellten Briefwahlanträgen bitten wir bis zum 12. Februar abzusehen, da sich die Briefwahlunterlagen bis zu diesem Zeitpunkt noch in Postlauf befinden können. 

Folgende Möglichkeiten gibt es, Briefwahlunterlagen zu beantragen:

  1. elektronisch: bis zum 18. Februar, 8:00 Uhr, können die Briefwahlunterlagen elektronisch beantragt werden, über den auf der Wahl Benachrichtigungskarte aufgedruckten. QR-Code oder hier über die Internetseite
  2. schriftlich: mit der Wahlbenachrichtigung Karte, der Vordruck befindet sich auf der Rückseite, oder per Brief.
  3. persönlich: voraussichtlich ab dem 10. Februar öffnet das Briefwahlbüro im Rothenberger Rathaus für „Briefwahl an Ort und Stelle“. Ein barrierefreier Zugang ist über einen Treppenlift des Hintereingangs gewährleistet. Wählerinnen und Wähler müssen ihren Personalausweis und ihre Wahlbenachrichtigungskarte mitbringen. Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist rechtlich ausgeschlossen. Der Antrag muss den Familiennamen, den Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift mit Straße, Hausnummer, Ort und Postleitzahl enthalten. Sofern für eine andere Person der Antrag gestellt werden soll, wird eine Vollmacht benötigt.

Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros entsprechen den Öffnungszeiten des Rathauses. 

***

Bekanntmachung

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Hier werden Sie zur „Bekanntmachung – Datenübermittlung – Freiwilliger Wehrdienst“ weitergeleitet

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31552 Rodenberg

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Zimmer 7 (EG)

Tel. 05723 / 705 – 72, -73 und -74

E-mail: Bürgerdienste@rodenberg.de

Sie haben eine Wohnung oder ein Haus gemietet, sind dorthin umgezogen und wollen diesen neuen Wohnsitz anmelden ?

Zur Anmeldung benötigen Sie alle vorhandenen Dokumente und eine Bestätigung ihres Vermieters.

Sie werden zum Vordruck „Wohnungsgeberbestätigung“ weitergeleitet

Sie benötigen weitere Informationen

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-Fachbereich II / Bürgerservice-

Amtsstr. 5

31552 Rodenberg

Zimmer 6 (EG)

Zimmer 7 (EG)

Tel. 05723 / 705 – 72, -73 und -74

E-mail: Bürgerdienste@rodenberg.de