Eine der Grundlagen für ein verlässliches Zusammenleben in einer Gesellschaft, ist seine Identität eindeutig nachweisen zu können. Hier finden Sie hilfreiche Informationen rund um Personalausweis, Reisepass und Co.
Das Anruf-Auto der Samtgemeinde Rodenberg ist ein ergänzendes Angebot des Öffentlichen-Personen-Nah-Verkehrs (ÖPNV).
Ab dem 1. Januar 2021 gelten neue Preise
Sie möchten weitere Informationen
Samtgemeinde Rodenberg
Fachbereich II Bürgerdienste
Amt für Bildung & Soziales
Sport, Kultur & ÖPNV
Zimmer 104 (1. OG)
Amtsstr. 5
31552 Rodenberg
Tel. 05723 / 705 – 13
E-Mail: jugend-und-sport@rodenberg.de
Das Anruf-Auto ist ein Angebot des Öffentlichen-Personen-Nah-Verkehrs (ÖPNV) für Fahrten aus der Samtgemeinde Rodenberg zum Klinikum Schaumburg in Vehlen.
Anruf-Auto
Das Anruf-Auto Rodenberg bietet wöchentlich von montags bis freitags folgende Fahrten zum Klinikum Schaumburg in Vehlen an.
Hinfahrt um 09:30 h, Rückfahrt um 12:00 h.
Hinfahrt um 14:30 h, Rückfahrt um 17:00h.
Sie werden an der Haustür abgeholt und auch wieder bis zur Haustür gebracht.
Der Fahrpeis beträgt pro Fahrt
für Erwachsene 5,00 €, für Kinder 3,50 €.
Die Fahrt muss einen Tag vorher, spätestens bis 16:00 h bei
Taxi Kühl – Tel. 05043 / 22 22 – angemeldet werden.
Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.
Amtsblatt des Landkreises Schaumburg
Landkreis Schaumburg
Jahnstr. 33
31655 Stadthagen
Tel. 05721 / 703 – 32 62
Sie werden zur Website des Landkreises Schaumburg weitergeleitet
—
Nebentätigkeiten des Samtgemeindebürgermeisters
Sie werden zum Flyer des Bindertenbeirates weitergeleitet
Hier werden Sie zur neuen Besucherinformation weitergeleitet
Sie werden zur „Anmeldung eines Nebenwohnsitzes“ weitergeleitet
Sie werden zur „Abmeldung eines Nebenwohnsitzes“ weitergeleitet
Sie werden zur „Beantragung einer Auskunftssperre“ weitergeleitet
Sie werden zur „Beantragung eines Führungszeugnisses“ weitergeleitet
Sie werden zur „Beantragung einer Übermittlungssperre“ weitergeleitet
Sie werden zur „Verlusterklärung eines Personalausweises“ weitergeleitet
Sie werden zur „Voranmeldung eines Umzuges“ weitergeleitet
Sie werden zur „Voranmeldung eines Zuzuges“ weitergeleitet
Sie benötigen weitere Informationen
Samtgemeinde Rodenberg
-Fachbereich II / Bürgerservice-
Amtsstr. 5
31552 Rodenberg
Zimmer 6 (EG)
Zimmer 7 (EG)
Tel. 05723 / 705 – 72, -73 und -74
Email: Bürgerdienste@rodenberg.de
Gemäß Bundesmeldegesetz ( BMG, § 51) hat jede Person das Recht auf Eintragung eine Auskunftssperre im Melderegister, wenn…
Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für ihr Leben, ihre Gesundheit, ihre persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen, erwachsen kann.
Die Meldebehörde kann die Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister auf Antrag oder von Amts wegen vornehmen.
Die Auskunftssperre ist unentgeltlich und wird auf 2 Jahre befristet.
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Samtgemeinde Rodenberg
-Fachbereich II / Bürgerservice-
Amtsstr. 5
31552 Rodenberg
Zimmer 6 (EG)
Zimmer 7 (EG)
Tel. 05723 / 705 – 72, -73 und -74
Email: Bürgerdienste@rodenberg.de
Das Fifty-Fifty-Taxi ist ein Angebot des Öffentlichen-Personen-Nah-Verkehrs (ÖPNV) für Fahrten innerhalb des gesamten Kreisgebietes Schaumburg.
Fifty-Fifty-Taxi
Das Fifty-Fifty-Taxi richtet sich an alle Personen, die zwischen 16 und 25 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz im Landkreis Schaumburg haben.
Der berechtigte Personenkreis erhält vom Landkreis Schaumburg – auf Antrag – jährlich 30 Taxi-Bons, die jeweils einen Wert von 2,50 € haben.
Mit diesen Taxi-Bons kann maximal die Hälfte des Fahrpreises bezahlt werden.
Für den Fall, dass Sie bisher noch keine Fifty-Fifty-Taxi-Bons beantragt haben, hat der Landkreis Schaumburg den Antrag und die Nutzungsbedingungen online gestellt.
Sie werden zum Fifty-Fifty-Taxi-Antrag weitergeleitet.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Landkreis Schaumburg unter den
Tel.-Nummern
05721 / 703 – 1351 und 05721 / 703 – 1554
Die für eine Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung eines Gewerbes erforderlichen Vordrucke sind hier bereitgestellt.
Gewerbeanmeldung
Sie werden zum Vordruck „Gewerbeanmeldung“ weitergeleitet
Gewerbeummeldung
Sie werden zum Vordruck „Gewerbeummeldung“ weitergeleitet
Gewerbeabmeldung
Sie werden zum Vordruck „Gewerbeabmeldung“ weitergeleitet
Sie möchten weitere Informationen
Samtgemeinde Rodenberg
-Fachbereich II / Gewerbe-
Amtsstr. 5
31552 Rodenberg
Zimmer 1 (EG)
Tel. 05723 /705 – 30
E-mail: gewerbe@rodenberg.de
Haus & Grund Rodenberg e.V. bietet
eine Rechtsberatung
(nur für Mitglieder kostenlos)
in der Süntelstraße 44c, 31848 Bad Münder – nach vorheriger Terminvereinbarung – an.
Terminvereinbarung:
05042 – 9377-0
Hundehaltung
In Niedersachsen gilt die gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung.
Niedersachsen hat keine Rasseliste, die über die Gefährlichkeit und Aggressivität eines Hundes entscheidet.
Leinenpflicht
In Niedersachsen gibt es keine ganzjährige Anleinpflicht.
Eine Anleinpflicht besteht allerdings für den Zeitraum vom 01. April bis zum 15. Juli eines jeden Jahres.
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Samtgemeinde Rodenberg
-Fachbereich II / Ordnungsamt-
Amtsstr. 5
31552 Rodenberg
Zimmer 2 (EG)
Tel. 05723 /705 – 31 bzw. -39
E-mail: Ordnungsamt@rodenberg.de
Die Mitgliedsgemeinden haben aktuell folgende Hundesteuerbeträge festgesetzt.
Apelern
1. Hund 50, — €
2. Hund 100,– €
3. und jeder weitere Hund 150, — €
Hülsede
1. Hund 50, — €
2. Hund 100,– €
3. und jeder weitere Hund 150, — €
Lauenau
1. Hund 50, — €
2. Hund 100,– €
3. und jeder weitere Hund 150, — €
Messenkamp
1. Hund 50, — €
2. Hund 100,– €
3. und jeder weitere Hund 150, — €
Pohle
1. Hund 50, — €
2. Hund 100,– €
3. und jeder weitere Hund 150, — €
Rodenberg
1. Hund 50, — €
2. Hund 100,– €
3. und jeder weitere Hund 150, — €
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Samtgemeinde Rodenberg
-Fachbereich I / Finanzen-
Amtsstr. 5
31552 Rodenberg
Zimmer 107 (1. OG)
Tel. 05723 /705 – 21 und -22
E-mail: Steuerverwaltung@rodenberg.de
Sie können Ihren Hund hier direkt anmelden.
Wenn Sie die Anmeldung verbindlich senden erhalten Sie zur Bestätigung eine Email mit ihren Eingaben.
Sie benötigen weitere Informationen
Samtgemeinde Rodenberg
-Fachbereich I / Steuern – Abgaben-
Amtsstr. 5
31552 Rodenberg
Zimmer 107 (1. OG)
Tel. 05723 / 705 – 21 bzw. -22
E-mail: steuerverwaltung@rodenberg.de
Sie können Ihren Hund hier direkt abmelden.
Wenn Sie die Abmeldung verbindlich senden erhalten Sie zur Bestätigung eine Email mit ihren Eingaben.
Sie benötigen weitere Informationen
Samtgemeinde Rodenberg
-Fachbereich I / Steuern – Abgaben-
Amtsstr. 5
31552 Rodenberg
Zimmer 107 (1. OG)
Tel. 05723 / 705 – 21 bzw. -22
E-mail: steuerverwaltung@rodenberg.de
Die Beantragung ist nur persönlich unter Vorlage des Familienbuches oder einer Geburts- bzw. Heiratsurkunde möglich.
Eines der folgenden Dokumente wird außerdem benötigt:
bisheriger Personalausweis oder
bisheriger Reisepass oder
Kinderreisepass
Ferner wird
ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
ab dem 10. Lebensjahr eine Unterschrift des Kindes
bis zum 16. Lebensjahr die Unterschriften beider Sorgeberechtigten
benötigt. Das dafür benötigte Formular finden Sie hier
Gebühren
Ist der Antragsteller noch nicht 24 Jahre alt 22,80 €,
Ist der Antragsteller über 24 Jahre alt 37,00 €.
Gültigkeitsdauer
Bis zum 24. Lebensjahr ist der Personalausweis 6 Jahre gültig.
Ab dem 24. Lebensjahr ist der Personalausweis 10 Jahre gültig.
Abholung
Es dauert 2 – 3 Wochen, bis die Bundesdruckerei Berlin den beantragten Personalausweis erstellt.
Sie erhalten von der Bundesdruckerei Berlin einen Brief, mit dem Ihnen eine Transport-PIN, eine PUK und ein Sperrkennwort mitgeteilt wird.
Erst wenn Sie diesen Brief erhalten haben können Sie Ihren neuen Personalausweis abholen. Bei der Abholung müssen Sie unterschreiben, dass Sie den Brief der Bundesdruckerei Berlin erhalten haben. Sollten Sie vermuten, dass die Post nicht zugestellt werden konnte, rufen Sie bitte an.
Sie benötigen weitere Informationen
Samtgemeinde Rodenberg
-Fachbereich II / Bürgerservice-
Amtsstr. 5
31552 Rodenberg
Zimmer 6 (EG)
Zimmer 7 (EG)
Tel. 05723 / 705 – 72, -73 und -74
E-mail: Bürgerdienste@rodenberg.de
Die Beantragung ist nur persönlich unter Vorlage des Familienbuches oder einer Geburts- bzw. Heiratsurkunde möglich.
Eines der folgenden Dokumente wird außerdem benötigt:
bisheriger Personalausweis oder
bisheriger Reisepass oder
Kinderreisepass
Für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses zusätzlich:
Nachweis über die Reise (Reiseunterlagen)
Ferner wird
ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
ab dem 10. Lebensjahr eine Unterschrift des Kindes
bis zum 18. Lebensjahr die Unterschrift beider Sorgeberechtigten
benötigt.
Das dafür benötigte Formular finden Sie hier
Gebühren
Ist der Antragsteller noch nicht 24 Jahre alt: 37,50 €
Ist der Antragsteller über 24 Jahre alt: 70,00 €
Vorläufiger Reisepass: 26,00 €
Gültigkeitsdauer
Bis zum 24. Lebensjahr ist der Reisepass 6 Jahre gültig.
Ab dem 24. Lebensjahr ist der Reisepass 10 Jahre gültig.
Zusätzlich ist die Beantragung eines Reisepasses im sog. Expressverfahren möglich, der Reisepass liegt dann in 4-5 Werktagen abholbereit vor.
Express-Aufschlag: 32,00 €.
Sie benötigen weitere Informationen
Samtgemeinde Rodenberg
-Fachbereich II / Bürgerservice-
Amtsstr. 5
31552 Rodenberg
Zimmer 6 (EG)
Zimmer 7 (EG)
Tel. 05723 / 705 – 72, -73 und -74
E-mail: Bürgerdienste@rodenberg.de
Jeden 3. Donnerstag im Monat wird im Veranstaltungszentrum „Rodenberg Mitte„ 31552 Rodenberg, Lange Str. 2, eine Sprechstunde der Deutschen Rentenversicherung angeboten.
Terminvereinbarungen sind unter der Telefonnummer 05723 / 705 – 0 möglich.
Die Termine 2024/2025 lauten
19. Dezember 2024
16. Januar 2025
20. Februar 2025
10. März 2025
17. April 2025
22. Mai 2025
19. Juni 2025
17. Juli 2025
Zum Beratungstermin empfiehlt es sich mitzubringen:
– Personalausweis
– Steueridentifikationsnummer vom Bundesamt für Steuern
– Stammbuch / Heiratsurkunde
– Geburtsurkunde(n) der Kinder (für den Nachweis den Elternschaft)
– Krankenversichertenzeiten seit 01.01.1984, Krankenkarte
– Bankverbindung, IBAN und BIC
– Rentenanpassungsmitteilung, anzufordern unter: Tel. 030/865-0
Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Internetseiten:
(Sie werden weitergeleitet)
Rente – Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Broschüren der Deutsche Rentenversicherung
Die Haushaltsjob-Börse – kostenloser Service der Minijob-Zentrale
Ihr Nachbar hat ihrer Meinung nach seinen Baum zu nah an ihre Grundstücksgrenze gepflanzt ?
Sie haben erfahren, dass jemand Unwahrheiten über sie erzählt ?
…
In diesen oder ähnlich gelagerten Fällen ist der Schiedsmann ihre 1. Wahl.
Der Schiedsmann…
ist bürgernah und kostengünstig,
ist verschwiegen und unparteiisch,
ist immer erreichbar,
hat eine hohe Schlichtungsquote,
erteilt vollstreckbare Titel,
hat eine ständige Qualitätskontrolle,
wickelt Verfahren schnell und zeitnah ab.
Der Schiedsamtbezirk der Samtgemeinde Rodenberg ist in zwei Bereiche unterteilt.
Die für diese Bereiche zuständigen Schiedsmänner sind wie folgt erreichbar:
Bereich I:
Apelern, Hülsede, Lauenau, Messenkamp, Pohle
0176 / 131 506 17
Bereich II:
Algesdorf, Rodenberg
0177 / 88 99 112
Die Schuldnerhilfe in Niedersachsen e.V. hat
jeden Dienstag, in der Zeit von 10:00 h bis 16:00 h, im Veranstaltungszentrum „Rodenberg Mitte“, 31552 Rodenberg, Lange Straße 2, eine Beratungsstelle eingerichtet.
Es werden die Fachbereiche
Schuldnerberatung,
Insolvenzberatung,
Vorbeugung,
Haus- und Baufinanzierung und
Unternehmensberatung angeboten.
Die Beratungsstelle ist telefonisch wie folgt zu erreichen:
Tel. 05723 / 705 – 0
Handy: 0157 / 369 89 722
Voranmeldung über Tel.: 05721 / 89 37 78 (AB)
Sie werden zur Website der Schuldnerhilfe in Niedersachsen e.V. weitergeleitet
Hier werden Sie zum Flyer weitergeleitet
Eine Sache der Perspektive – und der Tat
Älterwerden ist heute anders als vor einigen Jahren. Die Chance, länger zufriedener, gesünder und aktiver zu leben, ist da. Doch auch die Voraussetzungen müssen stimmen. Damit positives Älterwerden und Alter gelingt, setzt sich der Seniorenbeirat Samtgemeinde Rodenberg für die Interessen von Menschen 60plus ein!
Für Sie da
Wir wollen
Unsere Ziele
Hier werden Sie zum Flyer – Anrufauto weitergeleitet
Wer wir sind: Der Seniorenbeirat…
Kontakt
E-Mail: seniorenbeirat@rodenberg.de
Interessante Links
Hier werden Sie zur Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) weitergeleitet
Hier werden Sie zum Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weitergeleitet
Hier werden Sie zum Antrag „Senioren-Taxi“ des Landkreises Schaumburg weitergeleitet
Hier werden Sie zum „Seniorenwegweiser“ des Landkreises Schaumburg weitergeleitet
Das Senioren-Taxi ist ein Angebot des Öffentlichen-Personen-Nah-Verkehrs (ÖPNV) für Fahrten aus dem gesamten Kreisgebiet Schaumburg zum Klinikum Schaumburg in Vehlen.
Senioren-Taxi
Das Senioren-Taxi richtet sich an alle Personen, die 65 Jahre alt oder älter sind.
Es richtet sich auch – unabhängig vom Alter – an Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen, wenn im Schwerbehindertenausweis ein Grad der Behinderung von mindestens 50 oder höher eingetragen ist.
Der berechtigte Personenkreis erhält vom Landkreis Schaumburg – auf Anforderung – jährlich 30 Taxi-Bons, die jeweils einen Wert von 2,50 € haben.
Mit diesen Taxi-Bons kann maximal die Hälfte des Fahrpreises zum Klinikum Schaumburg bezahlt werden.
Für Fahrten zum / vom Klinikum Schaumburg kann das Senioren-Taxi ab 2023 ganztägig genutzt werden.
Für den Fall, dass Sie noch kein(e) Nutzer(in) des Senioren-Taxis sein sollten, hat die Samtgemeinde Rodenberg Anträge für Taxi-Bons.
Sie werden zu den Bedingungen für die Nutzung des Seniorentaxis weitergeleitet
Sie werden zum Senioren-Taxi-Antrag weitergeleitet.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Landkreis Schaumburg unter den
Tel.-Nummern
05721 / 703 – 1351 und 05721 / 703 – 1554
Sepa-Mandat
Sie wollen ein Sepa-Mandat erteilen?
Bitte den vorgefertigten Vordruck ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und entweder kurz reinreichen oder an die angegebene Adresse senden.
Sie werden zum „Vordruck Sepa-Mandat erteilen“ weitergeleitet
Sie benötigen weitere Informationen
Samtgemeinde Rodenberg
Fachbereich I / Samtgemeindekasse
Amtsstr. 5
31552 Rodenberg
Zimmer 10 (EG)
Tel. 05723 / 705 – 25 und -29
E-mail: Samtgemeindekasse@rodenberg.de
Die Geschäftsstelle Hameln des Sozialverbandes VdK Niedersachsen / Bremen richtet
jeden 1. Mittwoch im Monat,
in der Zeit von 14:00 h bis 15:00 h,
im Rathaus Rodenberg, Amtsstr. 5, 31552 Rodenberg,
Erdgeschoß (Zimmer 1),
eine Beratungsstelle ein.
Die Beratungsstelle ist wie folgt zu erreichen:
Tel. 05151 / 33 08
Hier werden Sie zum Telefonverzeichnis weitergeleitet
Sie möchten die Samtgemeinde Rodenberg erkunden?
Die im Melderegister gespeicherten Personen haben gemäß § 50 Abs. 5 des Bundesmelderegisters das Recht, der Übermittlung ihrer Daten an bestimmte Zielgruppen zu widersprechen. Die Meldebehörde hat hierauf bei der Anmeldung sowie einmal jährlich durch eine ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen.
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Samtgemeinde Rodenberg
Fachbereich II / Bürgerservice
Amtsstr. 5
31552 Rodenberg
Zimmer 6 (EG)
Zimmer 7 (EG)
Tel. 05723 / 705 – 72, -73 und -74
E-mail: Bürgerdienste@rodenberg.de
Sie müssen mit ihrem minderjährigen Kind z. B. aus beruflichen Gründen umziehen, wohnen aber nicht mit dem sorgeberechtigten anderen Elternteil zusammen
oder
die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung und/oder Nebenwohnung des Kindes soll z. B. vom einen zum anderen Sorgeberechtigten wechseln?
Kein Problem, einfach zusammen mit den vorhandenen Dokumenten die ausgefüllte Einverständniserklärung mitbringen.
Sie möchten weitere Informationen
Samtgemeinde Rodenberg
-Fachbereich II / Bürgerservice-
Amtsstr. 5
31552 Rodenberg
Zimmer 6 (EG)
Zimmer 7 (EG)
Tel. 05723 / 705 – 72, -73 und -74
E-mail: Bürgerdienste@rodenberg.de
Am 09.06.2024 findet die Europawahl statt.
Sie werden zur Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines weitergeleitet.
Sie werden zur Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen weitergeleitet.
Sie werden zur Wahlbekanntmachung weitergeleitet.
Sie werden zu den Ergebnissen weitergeleitet.
Hier werden Sie zur „Bekanntmachung – Datenübermittlung – Freiwilliger Wehrdienst“ weitergeleitet
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Samtgemeinde Rodenberg
-Fachbereich II / Bürgerservice-
Amtsstr. 5
31552 Rodenberg
Zimmer 6 (EG)
Zimmer 7 (EG)
Tel. 05723 / 705 – 72, -73 und -74
E-mail: Bürgerdienste@rodenberg.de
Sie haben eine Wohnung oder ein Haus gemietet, sind dorthin umgezogen und wollen diesen neuen Wohnsitz anmelden ?
Zur Anmeldung benötigen Sie alle vorhandenen Dokumente und eine Bestätigung ihres Vermieters.
Sie werden zum Vordruck „Wohnungsgeberbestätigung“ weitergeleitet
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Samtgemeinde Rodenberg
-Fachbereich II / Bürgerservice-
Amtsstr. 5
31552 Rodenberg
Zimmer 6 (EG)
Zimmer 7 (EG)
Tel. 05723 / 705 – 72, -73 und -74
E-mail: Bürgerdienste@rodenberg.de
Sie werden zur „Bekanntmachung zum Zensus 2022 – Erhebungsbeauftragte“ weitergeleitet
Sie werden zum Vordruck „Bewerbung zum Erhebungsbeauftragten“ weitergeleitet
Sie werden zur „Bekanntmachung – Mikrozensus“ weitergeleitet
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Samtgemeinde Rodenberg
Bürgerservice
Amtsstr. 5
31552 Rodenberg
Zimmer 6 (EG)
Tel. 05723 / 705 – 74
Email: buergerdienste@rodenberg.de
Amtsgericht Stadthagen
Enzer Str. 12
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 786-0
Fax: 05721 786-79
E-mail: agshg-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Sie werden zur Website des Amtsgerichtes Stadthagen weitergeleitet