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Bevor eine Eheschließung durchgeführt werden kann, sind personenstandsrelevante Angaben zu prüfen und auch zur Beurkundung eines Sterbefalls sind einige Dinge beizubringen. Informationen dazu, finden Sie hier.

Das Standesamt betreut acht Friedhöfe. Der größte davon ist der städtische Friedhof in Rodenberg.

Kleinere Friedhöfegibt es in den Mitgliedsgemeinden.

Neben diesen acht kommunalen Friedhöfen besteht noch ein Friedhof eines anderen Trägers. Der kirchliche Friedhof der ev.-luth. Kirchengemeinde in Hülsede.

 

Die Anschriften der Friedhöfe lauten

 

Friedhof Apelern

Lauenauer Straße

Friedhofsfläche: 7.406 qm

 

Friedhof Groß Hegesdorf

Am Friedhof

Friedhofsfläche: 3.425 qm

 

Friedhof Soldorf

Friedhofsweg

Friedhofsfläche: 5.216 qm

 

Friedhof Reinsdorf

Kapellenweg

Friedhofsfläche: 4.007 qm

 

Friedhof Hülsede

Schulstr.

Friedhofsfläche: 6.104 m²

 

Friedhof Lauenau
Ahornweg
Friedhofsfläche: 17.734 qm

 

Friedhof Feggendorf

Feggendorfer Straße

Friedhofsfläche: 3.986 qm

 

Friedhof Messenkamp

Altenhäger Straße

Friedhofsfläche: 6.345 qm

 

Friedhof Rodenberg

Mithoffstraße

Friedhofsfläche: 18.193 qm

 

Sie möchten weitere Informationen

 

Samtgemeinde Rodenberg
– Fachbereich II / Friedhöfe-
Amtsstr. 5
31552 Rodenberg

Zimmer 4 (EG)

Tel. 05723 / 705 – 36 bzw. -38

E-mail: Friedhofsamt@rodenberg.de

Für eine Eheschließung benötigen Sie

eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (diese erhalten Sie bei dem Standesamt Ihres Geburtsortes)

sollten Sie im Ausland geboren sein, benötigen Sie unter Umständen eine Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde mit einer Apostille (eine Apostille ist eine spezielle Beglaubigungsform im internationalen Beurkundungsverfahren)

eine Meldebescheinigung (diese erhalten Sie in dem Bürgerbüro / Meldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde / -stadt)

einen gültigen Personalausweis

Bei Eheschließungen von Ehegatten, ohne deutsche Staatsangehörigkeit bedarf es der Prüfung durch das Oberlandesgericht in Celle.

Sie möchten weitere Informationen

Samtgemeinde Rodenberg
– Fachbereich II / Standesamt-
Amtsstr. 5
31552 Rodenberg

Zimmer 4 (EG)

Tel. 05723 / 705 – 36 bzw. -38

E-mail: Standesamt@rodenberg.de

Ev.-luth. Kirchengemeinde Apelern

Hauptstr. 12

31552 Apelern

Tel. 05043 / 12 66

Sie werden zur Website der Ev.-luth. Kirchengemeinde Apelern weitergeleitet

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Ev.-luth. Kirchengemeinden Lauenau, Hülsede, Messenkamp

Kirchstr. 3

31867 Lauenau

Tel. 05043 / 1447

Sie werden zur Website der Ev.-luth. Kirchengemeinde Lauenau, Hülsede und Messenkamp weitergeleitet/

Ev.-luth. St. Lukas Kirchengemeinde

Kirchstr. 3

31867 Lauenau

Ev.-luth. St. Aegidien-Kirchengemeinde Hülsede

St.-Ägiedien-Str. 10

31867 Hülsede

St. Georg-Kapellengemeinde Messenkamp

Zur St. Georg-Kapelle

31867 Messenkamp

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Kath. Kirchengemeinde St. Maria vom Hl. Rosenkranz

Lindenallee 3

31542 Bad Nenndorf

Tel. 05723 / 9412 – 0

Sie werden zur Website der Pfarrgemeinde St. Maria vom Heiligen Rosenkranz weitergeleitet

St. Markus

Im Scheunenfeld 16

31867 Lauenau

Mariä Himmelfahrt

Am Anger 1

31552 Rodenberg

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Ev.-luth. St. Jacobi-Kirchengemeinde Rodenberg

Grover Str. 32

31552 Rodenberg

Tel. 05723 / 9134 – 86

Sie werden zur Website der Ev.-luth. St. Jacobi Kirchengemeinde Rodenberg weitergeleitet

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Ev.-luth. St. Johannes-Gemeinde (SELK)

Lange Str. 82

31552 Rodenberg

Tel. 05723 / 35 79

Sie werden zur Website Ev.-luth. St. Johannes-Gemeinde weitergeleitet

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt spätestens am folgenden Werktag (hierbei gilt der Samstag nicht als Werktag) angezeigt werden. Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Ist die Person im Krankenhaus verstorben, wird die ärztliche Bescheinigung und die Sterbeanzeige vom Krankenhaus ausgefüllt. Der Sterbefall kann auch von einem Bestattungsunternehmen angezeigt werden.

Falls nicht der Tod im Krankenhaus eintritt;

Wer ist verpflichtet, den Sterbefall anzuzeigen?

  • Grundsätzlich ist ein Familienangehöriger zur mündlichen Anzeige verpflichtet
  • Die Person, in deren Wohnung der Tod eingetreten ist oder
  • Jede Person, die beim Tod anwesend war oder vom Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Voraussetzungen:

  1. Urkunde des/der Verstorbenen (beglaubigte Geburts-/Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch).
  2. Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt).
  3. Gültiger Personalausweis/Reisepaß des Verstorbenen und des Anzeigenden.

Gebühren für die Sterbeurkunde:

Sterbeurkunden für die Krankenkasse, die gesetzliche Rentenversicherung, das Versorgungsamt und die Bestattung sind gebührenfrei. Die Ausstellung von Urkunden für den privaten Gebrauch ist gebührenpflichtig. Kosten 15 Euro (erste Urkunde), jede weitere Urkunde 7,50 Euro.

Hinweis:

In den meisten Fällen wird von den Angehörigen ein Bestatter beauftragt, der sich um die Abwicklung der Formalitäten kümmert. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und erhält auftragsgemäß die Beerdigungserlaubnis und die gewünschten Urkunden.

Sie möchten weitere Informationen

Samtgemeinde Rodenberg
– Fachbereich II / Standesamt-
Amtsstr. 5
31552 Rodenberg

Zimmer 4 (EG)

Tel. 05723 / 705 – 36 bzw. -38

Mail: Standesamt@rodenberg.de

In der Samtgemeinde Rodenberg können Ihnen aktuell fünf Trauzimmer für Ihre Standesamtliche Eheschließung angeboten werden, die unterschiedlicher nicht sein könnten.

Jedes für sich erzeugt eine, dem Anlaß gerecht werdende Atmosphäre.

Sie befinden sich in der Orten Apelern, Hülsede und Rodenberg.

Die Trauzimmer können wir, mit Ausnahme des Trauzimmers der Samtgemeinde Rodenberg, leider nicht für Sie buchen.

Zu den weiteren Trauzimmern…

Schloss von Hammerstein

Großer Winkel 17, 31552 Apelern

Tel. 05043 / 987 00 07

E-mail: info@schlossvonhammerstein.de

Sie werden zur Website Schloss von Hammerstein weitergeleitet

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Rittergut von Münchhausen

Rintelner Straß2 6, 31552 Apelern

Tel. 05043 / 57 38

E-mail: gvmuenchhausen@aol.com

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Wasserschloss Hülsede v. Bronsartsche Gutsverwaltung

Über der Beeke 3, 31867 Hülsede

Tel. 05043 / 987 01 97

E-mail: mail@wasserschloss-hülsede.de

Sie werden zur Website Schloss Hülsede weitergeleitet

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Ständehaus der Burg- und Schlossanlage Rodenberg

Burgstraße, 31552 Rodenberg

Tel. 05723 / 754 68

E-mail: hochzeit@museumslandschaft-rodenberg.de

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Samtgemeinde Rodenberg

-Trauzimmer-

Amtsstraße 5, 31552 Rodenberg

Tel. 05723 / 705 – 36

Sie möchten weitere Informationen

Samtgemeinde Rodenberg
– Fachbereich II / Standesamt-
Amtsstr. 5
31552 Rodenberg

Zimmer 4 (EG)

Tel. 05723 / 705 – 36 bzw. -38

Mail: Standesamt@rodenberg.de

In vielen Lebenslagen müssen Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, um z. B. Kindergeld zu beantragen, heiraten zu können, eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu klären oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Das Standesamt stellt aus den bei ihm geführten Personenstandsregister Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her. Welche Urkunden gibt es?

Geburtsurkunden Werden aus dem Geburtenbuch ausgestellt und enthalten neben dem Namen den Geburtstag und -ort sowie Angaben zu den Eltern. (Preis für die erste Urkunde 15 Euro).

Heiratsurkunden Die Heiratsurkunde beweist nur die Tatsache der Eheschließung. (Preis für die erste Urkunde 15 Euro).

Lebenspartnerschaftsurkunde Sie beweist nur die Begründung einer Lebenspartnerschaft und die Namensführung am Tage der Beurkundung der Lebenspartnerschaft. (Preis für die erste Urkunde 15 Euro).

Sterbeurkunden (Preis für die erste Urkunde 15 Euro).

Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, jetzt Heiratseintrag 15 Euro.

Mehrsprachige internationale Urkunden Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden können auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Urkunde). (Preis für die erste Urkunde 15 Euro).

Wer kann die Urkunden bekommen?

  • Personen, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten/Lebenspartner und Abkömmlinge und direkte Vorfahren,
  • Andere Personen, wenn sie ein begründetes rechtliches Interesse geltend machen,
  • Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit.

Benötigte Unterlagen:   Bei persönlicher Vorsprache ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Bei schriftlicher Anforderung ist der Zweck anzugeben. Urkunden können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht auf telefonische Anfrage versandt werden.

 

Urkundenbestellservice

Sie können die Urkunden zu unseren Öffnungszeiten persönlich beantragen und in der Regel sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie dazu Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Um Ihnen Zeit und Wege zu sparen, bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, Urkunden zu bestellen. Bestellung per Post Sie können die Gebühr auf das Konto der Samtgemeinde Rodenberg, IBAN DE59 2555 1480 0530 3830 09, unter Angabe der Nummer 712221.3311050 (Ihren Namen nicht vergessen) überweisen und den Überweisungsträger Ihrer schriftlichen Urkundenanforderung beifügen. Die Postanschrift lautet:   Samtgemeinde Rodenberg – Standesamt – Amtsstraße 5 31552 Rodenberg Wir senden Ihnen dann die Urkunden per Post zu. Das bedeutet Zeit- und Kostenersparnis für Sie.   Bestellung per Fax   Bestellung per Fax bitte unter 05723/705-50 (Überweisungsbeleg mitfaxen)