Wetter
Administration
Gebühren für Wasser und Abwasser 2019
1.Wassergebühr
Die Wassergebühr wird nach der Menge (cbm) des durch Wasserzähler ermittelten Verbrauchs und einer Gebühr für den Wasserzähler berechnet. Für die Vorauszahlung wird der Vorjahresverbrauch zu Grunde gelegt.
Wassergebühr: 1,25 Euro + 7,0% MwSt je m³
Zählergrundgebühr:
bis 5 m³/h 56,07 Euro/Jahr + 7,0 % MwSt.
bis 10 m³/h 112,15 Euro/Jahr + 7,0 % MwSt.
bis 20 m³/h 224,30 Euro/Jahr + 7,0 % MwSt.
Verbundzähler 616,82 Euro/Jahr + 7,0 % MwSt.
Die Samtgemeinde Rodenberg empfiehlt, die Wasserzähler in regelmäßigen Abständen
– mindestens monatlich – zu kontrollieren. Größere Verbrauchsabweichungen können auf einen Defekt an Ihrer Wasserleitungsanlage hinweisen, der ggf. zu hohen Gebühren führen kann.
- Kanalbenutzungsgebühr
Die Kanalbenutzungsgebühr bemisst sich nach dem Frischwasserverbrauch und beträgt
2,60 Euro je m³.
Für die Kanalbenutzung wird eine sog. Schmutzwassergrundgebühr erhoben, welche sich nach der Größe des vorhandenen Frischwasserzählers bemisst.
Schmutzwassergrundgebühr:
bis 5 m³/h 30,00 Euro/Jahr
bis 10 m³/h 60,00 Euro/Jahr
bis 20 m³/h 120,00 Euro/Jahr
Verbundzähler 324,00 Euro/Jahr